Frist verstrichen: Regierung kann SBGG nicht evaluieren

Seit zwei Monaten ist die Frist verstrichen, aber die Bundesregierung schweigt. Laut Koalitionsvertrag wollten Union und SPD bis spätestens 31. Juli 2026 das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz evaluieren. Ausdrücklich sollten dabei die Folgen für Kinder und Jugendliche untersucht werden, ebenso der Schutz von Frauen. Ein Ergebnis liegt bis heute nicht vor.

Zur Erinnerung: Vor der Wahl versprach die Union unter Merz noch, das Gesetz abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag blieb davon nur dieser faule Kompromiss übrig. Noch im Dezember 2025 versicherte die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf (CDU) im Bundestag, ein eigenes Rechtsgutachten werde bis Mitte 2026 erste Erkenntnisse liefern. Öffentlich bekannt ist darüber bisher nichts.

Statt dessen spielt die Regierung auf Zeit. Das Gesetz selbst schreibt ohnehin eine große Evaluation vor, spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten, also bis November 2029. Die mittelfristige Prüfung bis Juli 2026 hatte die Koalition zusätzlich versprochen. Mit der großen Evaluation hat die Regierung die Beratungsfirma InterVal GmbH und die Ruhr-Universität Bochum beauftragt. Aber vor 2029 wird hier nichts passieren.

So lange können und dürfen wir nicht warten. Von November 2024 bis Juni 2026 haben laut Statistischem Bundesamt 29.579 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Fast zwei Drittel der Änderungen betrafen Mädchen und Frauen. Besonders Minderjährige sind durch das Gesetz gefährdet. Gerade ihren Schutz wollte die Koalition prüfen.

Wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Gesetz jetzt nur „gegen Missbrauch absichern“ will, ist das reine Augenwischerei. Ein in sich lügnerisches Gesetz kann man im Übrigen nicht „missbrauchen“, da es bereits selbst einen Missbrauch darstellt – hier der amtlichen Eintragung eines wesentlichen Personenmerkmals. 

Wohin es führt, wenn ein auf Fiktion beruhender Geschlechtseintrag mehr zählt als die Wirklichkeit, zeigt ein schrecklicher Fall in Traunstein. Ein biologisch männlicher Ex-Polizist mit weiblichem Vornamen hat gestanden, ein 14jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Zahlreiche Medien machten aus dem Täter eine „Polizistin“. Der Täterschutz hat einmal mehr Vorrang. Ein unglaubliches Verwirrspiel! Lesen und teilen Sie bitte unseren Blog-Beitrag dazu.

Will die Union noch irgendeinen Rest an Glaubwürdigkeit retten, sollte sie dringend ihr Wahlversprechen einlösen. Über 40.000 Menschen haben unsere Petition an die Abgeordneten von CDU und CSU bereits unterzeichnet. Unterzeichnen und teilen auch Sie bitte die Petition überall im Netz!

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