Die großen Anstrengungen haben sich gelohnt! Dem Vorhaben der Großen Koalition, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, droht das Aus.
Am 8. März – noch vor der endgültigen Zuspitzung der Corona-Krise – sollte der Koalitionsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) debattieren. Das Thema wurde jedoch von der Tagesordnung genommen und es gibt derzeit keinen neuen Termin.
Dank der Nachrichten, Anrufe und Besuche vieler Bürger bei ihren Bundestagsabgeordneten und der intensiven Aufklärungsarbeit von DemoFürAlle kommen immer mehr Minister und Abgeordnete von CDU/CSU zur Vernunft und erkennen die Gefahren für das natürliche Elternrecht.
Insbesondere Horst Seehofer, der Verursacher des „Kinderrechte“-Vorhabens, hat inzwischen kalte Füße bekommen. Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bringt es auf den Punkt:
Der Punkt, um den es uns geht, ist das bewährte Dreiecksverhältnis zwischen Kind, Eltern und Staat, das in Artikel 6 Absatz 2 unseres Grundgesetzes statuiert ist und wo wir eine fein austarierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über Jahrzehnte hinweg haben – das möchten wir nicht verändern.
Damit und angesichts der komplett neuen Prioritäten, die aufgrund der Corona-Pandemie gesetzt sind, dürfte das „Kinderrechte“-Vorhaben vorerst vom Tisch sein, auch wenn Justizministerin Lambrecht ankündigte, dass sie „das Thema Kinderrechte aber immer wieder auf die Tagesordnung bringen“ werde. So oder so – das Aktionsbündnis DemoFürAlle bleibt wachsam und wird beim kleinsten Anzeichen eines Wiederaufflammens sofort Alarm schlagen.