Das Selbstbestimmungsgesetz gilt nicht für jedermann. Ein Sexualstraftäter darf seine Haft als „Frau“ in einem Frauengefängnis absitzen. Einem politischen Provokateur bleibt das verwehrt.
Ungleich vor dem Gesetz
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Das Selbstbestimmungsgesetz gilt nicht für jedermann. Ein Sexualstraftäter darf seine Haft als „Frau“ in einem Frauengefängnis absitzen. Einem politischen Provokateur bleibt das verwehrt.
Trotz aller Warnungen und Kritik hat die Bundesregierung am vergangenen Montag wieder einen Lockdown verhängt. Für viele Familien ist diese unübersichtliche Situation eine erneute große Belastung: Manche Kitas und Schulen haben geöffnet, manche sind...
Foto: Markus Winkler / flickr.com / CC BY-SA 2.0 Bereits in Grundschule und Kita soll der Nachwuchs in Thüringen lernen, was »sexuelle Vielfalt« ist. Die Universität Jena hat einen Bildungsplan erarbeitet, der demnächst auf seine Praxistauglichkeit überprüft wird. ...