Bei der Volksabstimmung am 28. Oktober in Hessen hat leider eine deutliche Mehrheit der wahlberechtigten Bürger für die Aufnahme sogenannter Kinderrechte in die Landesverfassung gestimmt. Wir hatten zuvor auf die Gefahren hinter diesen “Kinderrechten” aufmerksam gemacht, aber unsere Warnung fand angesichts der massiven Pro-Kinderrechte-Werbung über die hessischen Schulen nicht genügend Verbreitung. Tatsächlich bestätigen sich unsere Vorbehalte gegen “Kinderrechte” in der Verfassung von Tag zu Tag mehr:
So hat die linke Amadeu Antonio Stiftung (AAS), die von der ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane geführt wird, vor kurzem einen Leitfaden veröffentlicht, zu dem Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Vorwort geschrieben hat. Darin wird sehr deutlich, auf welche Weise künftig “Kinderrechte” gegen Eltern und deren natürliches Erziehungsrecht instrumentalisiert werden sollen. In diesem Leitfaden mit dem Titel “Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik” geht es um “Kindertagesbetreuung in Zeiten rechtspopulistischer Mobilisierungen”.
Was sich für unbedarfte Ohren zunächst harmlos anhören mag, entpuppt sich bei weiterer Lektüre als Mischung aus Realitätsferne, Intoleranz gegenüber konservativen Meinungen und einer offenkundigen Abwertung des natürlichen Elternrechts. Unter dem Vorwand, “nachhaltige Teilhabe und Chancengerechtigkeit ermöglichen” (S. 4) zu wollen, verunglimpfen die Autoren alle möglichen kritischen Meinungen und Ansichten der Eltern als “rechtspopulistisch”, “rechtsextrem”, “antifeministisch” oder “homo-, inter- und trans*feindlich”. So bleiben kaum ein Vater oder eine Mutter, die ihre Kinder vor Schamverletzungen oder Indoktrinationen bewahren wollen, verschont.
Zum Beispiel wird deutlich gemacht, dass “autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken und Entwicklungen erschweren” (S. 14). Außerdem besitzen “binäre und traditionelle Vorstellungen vom Junge- und Mädchen-Sein” eine “Brückenfunktion an rechtsextreme Ideologie” (S. 19). Und angeblich weisen Begriffe wie “Gender-Quatsch”, “Frühsexualisierung” oder “richtiger Mann” auf “(neu-)rechte oder fundamentalistische Ideologien” hin (S. 20).
Instrumentalisierung der “Kinderrechte” gegen das Elternrecht
All diese dreisten Behauptungen und Vorurteile wären kein müdes Lächeln wert, hätten sie nicht konkrete Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Eltern: Es ist alarmierend, dass die Autoren der AAS ihre verquere Pädagogik immer wieder mit den “Kinderrechten” zu rechtfertigen versuchen. Ein Beispiel: “Die Annahme, Jungen würden sich nicht die Fingernägel lackieren, verweist auf geschlechtsspezifische, gesellschaftliche Zuschreibungen. Aus Perspektive von Kinderrechten, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und weiteren fachlichen Einschätzungen werden mit geschlechtsstereotypen Interventionen Bedürfnisse und Bedarfe des einzelnen Kindes nicht angemessen wahrgenommen. Kindern werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten, sie verlieren »unpassende« Ausdrucksmöglichkeiten, werden auf »typisches« festgelegt – kurz: Sie werden beschränkt” (S. 19). An anderer Stelle heißt es, Kinderrechte seien für die “Förderung von Geschlechtergerechtigkeit” nötig, was die Überwindung “starrer Geschlechterkonzepte” bedeute (S. 30).
Noch deutlicher werden die Interviewpartner. Prof. Dr. Jörg Maywald von der “Deutschen Liga für das Kind” sagt offen: “In Deutschland gibt es leider eine sehr paternalistische Tradition hinsichtlich des Verständnisses von Kindeswohl, nämlich als das, was die Erwachsenen als gut für ein Kind empfinden. Das halte ich für problematisch.” Maywald behauptet zwar, er billige das Elternrecht und lehne eine Staatserziehung ab, hoffe aber auf “ein Stück Korrektur” durch die Erfahrungen und Einflüsse der Kita auf das Kind (S. 42f).
Und die Sozialarbeiterin Eva Prausner vom “Projekt ElternStärken” ergänzt: “Dem Freiheitsrecht der Eltern stehen Kinderrechte gegenüber. Bekanntlich passen diese nicht immer zusammen. Kinder brauchen hier Fachkräfte, die als verlässliche Bezugspersonen die Anwaltschaft übernehmen. Kinderrechte werden bereits an der Stelle berührt, wo Eltern, ihrem Kind nicht mehr die Wahlfreiheit lassen, mit welchem Kind es spielen darf oder nicht. Hier können sogar Momente der Kindeswohlgefährdung entstehen, wenn Eltern ihr Kind ihren Ansichten unterwerfen und dabei Angst erzeugen. Fachkräfte nehmen Entwicklungsbedürfnisse und Selbstbestimmungsrechte von Kindern wahr und versuchen, Eltern dafür zu gewinnen, diese nicht zu verletzen” (S. 49f).
Steuermittel für Indoktrination
Diese “Experten” arbeiten ganz unverhohlen daran, das natürliche Erziehungsrecht der Eltern zu untergraben! Dabei sind ihre Aussagen nicht zu unterschätzen: Die AAS besitzt großen Einfluss und wird direkt vom Bundesfamilienministerium unterstützt. Durch ihre Mitgliedschaft im Programm “Demokratie leben” erhält die “Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus” der AAS Steuermittel und konnte so diesen ungeheuerlichen Leitfaden veröffentlichen. Und dabei bleibt es nicht: Die Bundesregierung möchte 2019 die “Kinderrechte” auch ins Grundgesetz aufnehmen. Dadurch würde es AAS & Co. noch leichter fallen, die Kinder auch gegen den Willen der Eltern zu beeinflussen. Wenn es zur Abstimmung kommt, dürfen die Bundestagsabgeordneten nicht in die Falle tappen, sondern müssen das Elternrecht verteidigen.