Warum wir das Elternrecht kraftvoll verteidigen müssen

Das grundgesetzlich geschützte Recht der Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen und zu pflegen, wird schon seit vielen Jahren Stück für Stück ausgehebelt. Einmal schränkt ein neues Gesetz das Elternrecht weiter ein, ein andermal wird es vom Verfassungsgericht zurückgedrängt – z.B. bei der schulischen Sexualerziehung. Aber immer noch steht es da, schwarz auf weiß, in unserem 1949 klug verfassten Grundgesetz, als Zeugnis einer immergültigen Wahrheit, Artikel 6, Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Das Elternrecht dient also nicht Egoismen von Eltern, sondern dem Wohl ihrer Kinder. Um dies sicherzustellen, folgt Satz 2: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Absatz 3 stellt klar: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“

Wohin die Reise gehen kann, wenn der Staat sich anmaßt, besser als die Eltern zu wissen, was gut für die Kinder ist, zeigt das Beispiel Norwegen. Dort führt die Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ ein brutales Regiment. Bereits für Nichtigkeiten werden Eltern ihre Kinder entzogen, in Pflegefamilien verbracht oder einer Zwangsadoption zugeführt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, daß ein polnische Diplomat in Norwegen jetzt des Landes verwiesen wird, weil er polnischstämmigen Familien in Norwegen geholfen hat, deren Kinder ihnen entzogen worden waren.

Bei unserem Symposium in München am 23. Februar wird es u.a. genau um diese Themen gehen. Der Philosoph Prof. Dr. Thomas Stark wird darlegen, inwiefern das Elternrecht unverhandelbares Naturrecht ist, bevor der Menschenrechtsexperte Laurence Wilkinson von „Alliance Defending Freedom International“ uns über aktuelle Fälle von Elternrechtsverletzungen in Europa aufklärt.

Wir müssen uns auskennen, um das Elternrecht zum Wohl unserer Kinder verteidigen zu können. Melden Sie sich deshalb hier zum Symposium »Elternrecht versus Staat: Wohin führen „Kinderrechte“ im Grundgesetz« an.