Die Rechtsgutachten belegen es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind unnötig und gefährlich. Aber trotz der fundierten Argumente und des großen Bürgerprotests wollen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihren Plan durchsetzen und die Wähler mit scheinheiligen Aussagen beruhigen.
Im September haben Lambrecht und Giffey angekündigt, möglichst bald einen Gesetzesentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vorzulegen. Unserem Aufruf, schriftlichen Protest bei den beiden Ministerinnen einzulegen, sind viele Bürger gefolgt und haben die beiden SPD-Politikerinnen aufgefordert, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern.
Die Antworten aus den beiden Ministerien sind entlarvend. Die juristischen Stellungnahmen, die 2013 und 2016 im Auftrag des Deutschen Bundestages von mehreren Staats- und Verfassungsrechtlern zum Thema „Kinderrechte“ verfasst wurden, scheinen in den Büros von Lambrecht und Giffey entweder nicht bekannt zu sein oder bewusst verdrängt zu werden. Auf die Kritik der Bürger entgegnen sie mit oberflächlichen Beschwichtigungen ohne jegliche rechtswissenschaftliche Grundlage. Ausführliche Analysen der beiden Antworten finden sich hier und hier.
„Kinderrechte“ im Grundgesetz gefährden das Elternrecht
In den standardisierten Antworten aus beiden Ministerien wurde vor allem behauptet, dass „Kinderrechte“ im Grundgesetz das Elternrecht nicht einschränken beziehungsweise in das Verhältnis zwischen Eltern und Kind nicht eingreifen werden. Vielmehr ginge es darum, die Interessen und Rechte der Kinder gegenüber dem Staat zu stärken.
Diese Behauptung ist jedoch ein Trugschluss. Aus den Rechtsgutachten geht eindeutig hervor, dass „Kinderrechte“ das im Grundgesetz klug und ausgewogen formulierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat ins Ungleichgewicht bringen würden. Wenn der Staat Eltern und Kinder nicht mehr als Einheit betrachtet, könnte er sich im Streitfall zum vermeintlich primären Anwalt der Interessen des Kindes erheben und diese auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen. Die Hürden für staatliche Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahmen gegenüber der Familie drohten zu sinken. Lambrecht sprach in ihrer E-Mail sogar davon, dass es Justiz, Politik und Verwaltung wären, die die „Belange“ der Kinder zu berücksichtigen hätten.
Eigene „Kinderrechte“ im Grundgesetz bedrohen also das natürliche Erziehungsrecht der Eltern, das auch durch das Grundgesetz abgesichert ist (Art. 6 Abs. 2 und 3 GG). Darüber hinaus sind sie unnötig, da das Grundgesetz keine Schutzlücke aufweist und Kinder somit bereits heute Träger aller Grundrechte sind. „Kinderrechte“ dürfen daher nicht in das Grundgesetz aufgenommen werden.
Bundestagsabgeordnete kontaktieren!
Auch wenn Justizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey trotzdem an ihrem falschen Kurs festhalten, so besteht dennoch die Möglichkeit, diese Gefahr für die Familien abzuwenden: Jede Grundgesetzänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Vor allem viele bürgerliche Bundestagsabgeordnete sind noch unentschlossen.
Wir müssen sie gemeinsam überzeugen, gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen. Dafür haben wir die Kontaktdaten der Abgeordneten sowie die bisherigen Antworten gesammelt. Jeder Besuch, Anruf oder E-Mail ist ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung der Familie.