Der Queerbeauftragte Sven Lehmann will gegen Hasskriminalität vorgehen und das Grundgesetz ändern. Laut Presseberichten liegt sein „Nationaler Aktionsplan“ der Bundesregierung bereits zur Abstimmung vor.
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne) arbeitet mit ganzer Kraft daran, den „Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ noch in diesem Jahr fertigzustellen. Lehmann hat bereits einen Entwurf an Verbände und Ministerien der Bundesregierung zur weiteren Abstimmung verschickt, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.
Neben wohlklingenden Schlagworten wie „Rechtliche Anerkennung“, „Teilhabe“ und „Sicherheit“ von LGBTQ-Personen lässt die Phrase „Maßnahmenkatalog gegen Queerfeindlichkeit“ aufhorchen. So wird der Aktionsplan mit dem sperrigen Titel von seinen Befürwortern und in den Medien genannt. Das beschreibt das eigentliche Anliegen von Lehmanns Politik treffend.
So sollen nämlich Sicherheitsbehörden künftig Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung separat erfassen. Die politisch forcierte Fokussierung bedingt dann das entsprechende Ergebnis. Die neue Extra-Datei für die Straftat „Hasskriminalität“ wird schon gut gefüllt werden. Denn was passiert wohl, wenn man diesen Knüppel dem Volk in die Hand drückt? Was sich wie Hasskriminalität anfühlt, entscheiden dann diejenigen, die ihre neue Geschlechtsidentität ebenfalls nur fühlen.
Schulprojekte gegen „Sexismus“
Da passt es wie die Faust aufs Auge, dass der „Maßnahmenkatalog“ gezielt an Schulen und im Sport, also dort, wo die Gemüter ohnehin schon überhitzt sind, Projekte gegen Sexismus und „Queerfeindlichkeit“ fördern will. Man stelle sich vor, wie jugendliche Migranten an Brennpunktschulen sich über ihre sexuelle Identität austauschen. Ist das Mobbing-Prävention oder gießen externe Queer-Aktivisten mit ihren Projekten noch Öl ins Feuer? Im Gespräch mit dem Internet-Magazin Schwulissimo hat Lehmann jedenfalls angekündigt, „eine stärkere Antidiskriminierungspolitik“ und Aufklärungskampagnen gerade auch in moslemischen Milieus machen zu wollen.
Des weiteren sieht der Aktionsplan auch eine Regelung zur Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen bei Kinderwunsch vor, explizit auch für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Und in völliger Ignoranz der öffentlichen Meinung beharrt der Queerbeauftrage weiter auf der Gender-Sprache. Sein Entwurf fordert die „Einrichtung eines Gremiums zur Formulierung von Empfehlungen für den Öffentlichen Dienst“, um die „geschlechtergerechte Sprache“ weiter in der Gesellschaft zu verankern.
Lehmann: „Queer-Feindlichkeit entschieden entgegenwirken“
Aus Sicht des Queerbeauftragten scheinen LGBTQ-Personen Opfer erster Klasse zu sein, weshalb er das Grundgesetz ändern will. Geplant ist eine Ergänzung des dritten Absatzes im Gleichbehandlungsartikel. Da steht bisher:
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Lehmann und zahlreiche queere Interessensverbände fordern schon länger eine explizite Erwähnung der „sexuellen und geschlechtlichen Identität“ in diesem Absatz. Weil Änderungen im Grundgesetz eine heikle Angelegenheit sind und eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigen, was als unwahrscheinlich gilt, will man weit im voraus für Zustimmung werben. Im Entwurf des Aktionsplans schlägt Lehmann daher vor, dass die Regierung hierzu den „Dialog mit Bundestag und Bundesländern über einen entsprechenden Gesetzentwurf“ sucht.
Zuversichtlich flankiert der 42-jährige Politiker seinen Maßnahmenkatalog mit folgenden Worten: „Wir sind in Sachen Gleichberechtigung und Akzeptanz weit gekommen, aber noch längst nicht weit genug.“ Mit dem Aktionsplan wolle man „Queer-Feindlichkeit“ entschieden entgegenwirken. Er werde „die Agenda für eine Politik des Respekts“, hofft der Queerbeauftragte.