Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Familienrecht „modernisieren“. Im Zuge dessen sollen u.a. fiktive Rechtsinstitute wie „Mitmutterschaft“, „Mehrelternschaft“ (für bis zu vier Erwachsene) und die „Verantwortungsgemeinschaft“ eingeführt werden. Der verantwortliche Minister, Marco Buschmann (FDP), kündigte diesbezüglich eine „gesellschaftspolitische Revolution“ an.
Das Vorhaben steht schon seit 2015 auf der Agenda, als der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Arbeitskreis Abstammungsrecht einsetzte. Auch wenn sich die aktuelle Regierung bei der Umsetzung noch zurückhält, wird es ganz sicher nicht von der Tagesordnung verschwinden. Erst kürzlich forderte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) die Einführung der „Mitmutterschaft“ und die Juristin Anna Katharina Mangold meinte in der Anhörung zum „Selbstbestimmungsgesetz“, es müsse den „Menschen selbst überlassen sein, ob sie als Mutter, Vater oder Elternteil in die Geburtsurkunden der Kinder eingetragen werden wollen.“ Schöne neue Welt…
Was aber spricht gegen die Neufassung des Familien- und Abstammungsrechtes? DemoFürAlle nennt die fünf wichtigsten Argumente, die besonders für das persönliche Gespräch mit Bundestagsabgeordneten hilfreich sein werden.
Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter
Niemand hat ein Recht auf ein Kind, aber jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Mit seinen beiden Eltern hat ein Kind die optimalen Voraussetzungen, sich gut zu entwickeln. Fehlt eine Hälfte, hat das Konsequenzen. Männer und Frauen sind nicht gleich. Rund 6500 genetische Unterschiede führen zu zahllosen Unterschieden in Skelett, Organen und im Verhalten. Besonders, wenn wir Eltern werden. Das Bindungshormon Oxytocin wird bei Müttern besonders beim Kuscheln ausgeschüttet, bei Vätern vor allem beim Toben. Egal wie gut sie es meinen: Eine „Mitmutter“ kann keinen fehlenden Vater, ein „Mitvater“ keine fehlende Mutter ersetzen. Studien1 zeigen, dass Kinder aus „Regenbogenfamilien“ ein höheres Risiko für Depressionen, Selbstmordgedanken und Übergewicht haben. Darüber hinaus besteht für sie eine signifikant niedrigere High School-Abschlussquote. Kinder wachsen also am besten bei ihren beiden leiblichen und miteinander verheirateten Eltern, bei Mutter und Vater, auf.
Kinder brauchen stabile Familienbande
Kinder brauchen feste Bezugspersonen und stabile Familienbande. Die Ampel will das Gegenteil: Bis zu vier Erwachsenen sollen gleichzeitig rechtliche „Eltern“ eines Kindes sein können – unabhängig von der biologischen Abstammung. Die Folge: Patchwork hoch zehn, orientierungslose Kinder, psychische Langzeitfolgen, bei Trennung bis zu 16 „Eltern“ und „Stiefeltern“. Das Sorge- und Unterhaltsrecht würde massiv verkompliziert und Kinder zum Spielball rechtlicher, finanzieller und persönlicher Interessen von Erwachsenen. Die negativen Auswirkungen für Kinder wären Bindungslosigkeit, Beziehungsunfähigkeit, Schuldgefühle, mangelndes Selbstwertgefühl uvm.
Der Staat würde bestimmen, wer die Eltern sind
Wenn Elternschaft von der Biologie abgekoppelt wird, bestimmt am Ende der Staat, wer die Eltern eines Kindes sind. Dies wäre das Ende von natürlicher Elternschaft. Darauf läuft die geplante „Reform“ hinaus: Wegen der biologischen Konnotation solle nicht mehr von “Abstammungsrecht“, sondern von „rechtlicher Eltern-Kind-Zuordnung” gesprochen werden, erklärt der Arbeitskreis Abstammungsrecht. Die Publizistin Birgit Kelle bezeichnet es als „Paradigmenwechsel der Menschheitsgeschichte“, „wenn Elternschaft fortan im Regelfall nicht mehr durch Fakten, sondern durch wieder lösbare Verträge determiniert sein soll“. Der Jurist Dr. Ulrich Vosgerau fügt fragend hinzu: „Heißt es dann irgendwann: Du bist nicht Mutter des Kindes, nur weil Du es geboren hast – sondern wer seine Mutter ist, entscheiden die Behörden?“
Leihmutterschaft würde legalisiert
Leihmutterschaft ist in Deutschland aus gutem Grund nach wie vor verboten. Durch die Neufassung des Familien- und Abstammungsrechts könnte diese durch die Hintertür eingeführt werden. Ist die rechtliche Anerkennung der lesbischen Partnerin als „Mitmutter“ einmal etabliert, werden im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ähnliche Forderungen homosexueller Männer auf dem Fuße folgen. Da homosexuelle Männer ihren Kinderwunsch nur mittels Leihmutterschaft und Eizellspende erfüllen können, wäre die Legalisierung selbiger die logische Konsequenz. Die De-facto-Legalisierung des Frauen- und Kinderhandels in Form von Leihmutterschaft bereiten Gerichtsurteile bereits vor.
Pädophile könnten leichter an Kinder kommen
Durch die Neufassung des Abstammungsrechts wären Vater und Mutter auf einmal für ein Kind nicht mehr notwendig. Plötzlich könnten auch vier Männer, die mit dem Kind in keiner Weise verwandt sind, zu Sorgeberechtigten erklärt werden. Damit entsteht eine riesige Rechtslücke für Kinderhändler und Pädokriminelle, die nun legal per Adoption (im Inland) oder Leihmutterschaft (im Ausland) sogar an beliebig viele Kinder kommen könnten. Wie oben beschrieben, könnte der Kreis der Zuständigen sogar noch erweitert werden.
- Weizmann Institute of Science. (2017, May 4). Researchers identify 6,500 genes that are expressed differently in men and women; Gershoni, M., Pietrokovski, S. The landscape of sex-differential transcriptome and its consequent selection in human adults. BMC Biol 15, 7 (2017); Ilanit Gordon et al. (2010): Oxytocin and the Development of Parenting in Humans. In: Biol Psychiatry, Jg.68, Nr. 4, S. 377-382; D. Paul Sullins, „Invisible Victims: Delayed Onset Depression among Adults with Same-Sex Parents“, Depression Research and Treatment, vol. 2016, Article ID 2410392, 8 pages, 2016; Allen, D.W. High school graduation rates among children of same-sex households. Rev Econ Household 11, 635–658 (2013). ↩︎