Nacktduschzwang für Drittklässler in Berlin

Er leidet abgrundtiefe Angst, er presst sein Gesicht an seine Mutter, seine aufgequollenen Augen zeugen von einem Weinen, das den ganzen Morgen gedauert haben muss. Seine Verzweiflung ist physisch zu greifen. Letzte Woche, und diese Woche wieder, seine Mutter wirkt hilflos, woran es bloß liege, frage ich sie, vielleicht solle sie mal einen guten Freund oder einen Verwandten mit ihm reden lassen, oft öffnen sich Kinder bei einer Vertrauensperson einfacher als bei den Eltern. Dabei sei er ein guter Schwimmer, es waren gerade Sommerferien und im Urlaub sei er unentwegt geschwommen, erzählt sie mir.

Ob es der Zwang ist, nackt zu duschen, den ihn so tief verstört, weiß ich nicht sicher, seine Mutter erwähnte es mir gegenüber auch nicht, wohl weil sie dachte, ich wüsste darum. Aber ich scheine der einzige gewesen zu sein, der erst am Elternabend davon erfuhr.

Wie bitte? Sie müssen sich nackig machen, werden dann in die Dusche gelotst, duschen, um sich danach nass in ihre Badeanzüge zu zwängen? Ich hatte nie von so etwas gehört, hätte mir jemand davon erzählt, hätte ich es für einen dummen Witz gehalten. Ich habe auch nie einen Politiker davon reden gehört, dabei wäre das doch ein schlagender Slogan: „Gegen Nacktduschzwang an Grundschulen“.

Man muss dazu wissen: Es fährt kein Lehrer und keine Lehrerin mit zum Schwimmunterricht. Für das Schwimmen ist ausschließlich der Hort zuständig. Dabei ist der Schwimmunterricht nicht etwa nachmittags. Treffpunkt ist schon um 7:20. Der Bus fährt um 7:25 ab. Es fahren also nur Horterzieher mit, in unserem Fall tatsächlich auch keine Bezugserzieher, sondern klassenfremde Erzieher.

Wir müssen Datenschutzverordnungsromane in Schule und Kita signieren, wo „Erzieher*innen“ uns „Kinderrechte“ erklären, in Chats kleben wir unseren Kindern Smileys aufs Gesicht und gleichzeitig duschen unsere Kinder unter fremder Aufsicht nackt?

Wer macht diese Regeln? Und wer setzt sie durch? Kontrolliert der Bademeister, ob sie sich wirklich nackt duschen? Warum setzt eine Erzieherin diese Regel durch? Ich habe Erzieher gesehen, die Erstklässlern die FFP2 über der Nase festdrückten, ich dachte, ich sei gewappnet gegen allerhand böse Überraschungen. Ich war es offensichtlich nicht.

Ein kurzes Googeln gibt mir einen Überblick: „Bitte einmal blankziehen!“ titelt 2015 RTL eine Dokumentation über das Nacktduschen an Berlins Grundschulen. Der achtjährige Louis erzählt:

„Als wir uns geweigert haben, die Badehosen auszuziehen, hat die Schwimmlehrerin gesagt: Wenn wir nicht in 5 Sekunden ausgezogen sind, zieht sie uns aus.“

Im Gegensatz zu den Kleinen lassen Erwachsene ihre Badehosen an, berichtet RTL. Da das Schwimmbad öffentlich ist, teilt die nackte Schulklasse das Bad mit normalen Besuchern. Und weiter: „Das textilfreie Duschen steht in der Hausordnung des Schwimmbads und wird aus Hygiene-Gründen gefordert.“ Auch die Berliner Morgenpost hatte damals berichtet und zitiert eine Mutter: „Es gibt sicherlich Kinder und Eltern, die damit kein Problem haben. Es gibt aber auch Kinder, für die wird der Schwimmunterricht dadurch zur Belastung.“ Daran hat sich nichts geändert.

Auf der Homepage der Erich-Kästner-Grundschule in Gera finde ich das Schwimmregelwerk des Freistaats Thüringen für das aktuelle Schuljahr: „Aktenkundige Belehrung für begleitende Lehrer und Erzieher“. Unter Punkt zwei heißt es: „Das Umkleiden der Schüler sowie das Duschen sind zu beaufsichtigen (alle Kinder duschen nackt und seifen sich ab.)“

Und die Mitteldeutsche Zeitung berichtet 2019: Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass eine muslimische Grundschülerin vor dem Schwimmunterricht entgegen der Haus- und Badeordnung in Badekleidung duschen darf.

Es ist nicht einfach, heute „Grundschüler*in“ zu sein. Aber manchmal hilft ein guter Anwalt.

Nachtrag: Nachdem der Autor um ein Gespräch unter vier Augen mit den zuständigen Horterziehern bat, die die Kinder zum Schwimmen begleiten, besprachen sich Leitung und Erzieher und der Nacktduschzwang wurde mit sofortiger Wirkung beendet.

Dieser Beitrag ist zuerst auf www.alexander-wallasch.de erschienen.