Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, die trans-affirmative Behandlung von Minderjährigen zu stoppen. Pubertätsblocker, Hormontherapien oder Geschlechtsoperationen sollen bei unter 18-Jährigen, die angeben, an Geschlechtsdysphorie zu leiden, nur noch in Ausnahmefällen gestattet werden. Der Deutsche Ärztetag, der dieses Jahr vom 7. bis 10. Mai in Mainz tagte, formulierte in seinem Beschlussantrag folgende Bedingungen für transgender-medizinische Eingriffe:
Diese sollen nur noch erlaubt sein
- im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien,
- unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams und einer klinischen Ethikkommission sowie
- nach abgeschlossener medizinischer und psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen.
Damit stellte sich die Bundesärztekammer auf ihrer Hauptversammlung klar gegen den Entwurf der aktuellen Behandlungsleitlinie für minderjährige Trans-Patienten. Die Leitlinienkommission hatte kürzlich einen ideologischen Kurs vorgegeben, der die Transgender-Selbstdiagnosen der verunsicherten Kinder und Jugendlichen als Richtschnur für die medizinische Behandlung empfahl. Anstelle dieser trans-affirmativen Ausrichtung sollen künftig wissenschaftliche Studien die Grundlage für die Behandlungsleitlinie sein, mahnen die Ärzte. Daher sollen die Therapieergebnisse jeglicher Interventionen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden und fortlaufend in die Behandlungsleitlinie einfließen.
„Es handelt sich um irreversible Eingriffe bei gesunden Minderjährigen“
Die Ärzte begründen ihre Forderung, die „experimentelle Medizin“ an Kindern zu stoppen, folgendermaßen: Die aktuelle medizinische Evidenzlage zeige eindeutig, dass pubertätsblockierende Medikamente, gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen und Geschlechtsoperationen bei Minderjährigen weder den geschlechtsdysphorischen Leidensdruck noch die allgemeine psychische Gesundheit verbessern.
Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz für derartige Maßnahmen kein informiertes Einverständnis geben können.
Deutscher Ärztetag, 2024
Zwei weitere Argumente, die inzwischen international medizinischer Konsens sind und die in vielen Ländern zur Abkehr von trans-affirmativen Behandlungsmethoden geführt haben, führen auch die sieben Autoren des Beschlussantrags an: So zeige „die eindeutige Mehrheit der Minderjährigen im Verlauf keine fortbestehende Gender- bzw. Geschlechtsunzufriedenheit“, sofern keine pubertätsblockierenden Medikamente verabreicht wurden. Werden jedoch die sogenannten Pubertätsblocker oder gar gegengeschlechtliche Hormone verabreicht, würden „sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis.“
Kritik am Selbstbestimmungsgesetz
Das Fazit der Mediziner ist klar: „Ein Kind oder ein Jugendlicher ist nicht in der Lage, noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses und bevor die alterstypischen Altersrollenkonflikte oder Körperbildstörungen der Pubertät überwunden sind“, über die Einnahme von Pubertätsblockern oder gegengeschlechtlichen Hormonen zu entscheiden. Deren Vergabe und auch die Durchführung geschlechtsverändernder Operationen dürften „nicht nur vom Willen eines sich in der Entwicklung befindenden Kindes bzw. Jugendlichen abhängig gemacht werden“.
Mit dem Wissen, dass bereits die soziale Transition die verunsicherten Jugendlichen weiter in den Trans-Hype führt und sie höchstwahrscheinlich ans Messer der Gender-Medizin liefert, fordert die Ärztekammer zudem eine Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Jugendliche ab 14 Jahren selbst per Sprechakt über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden sollen. Der Deutsche Ärztetag fordert hier eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 18 Jahre sowie eine vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung.
Aus psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht sei eine Änderung des Personenstandes „nicht das richtige Instrument, um die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten und vor Diskriminierung zu schützen“, warnen die Ärzte. Psychische Konflikte ließen sich nicht mit dem unwissenschaftlichen Konstrukt einer sogenannten „Geschlechtsidentität“ auflösen, wie es das Selbstbestimmungsgesetz suggeriere.