Das Selbstbestimmungsgesetz liefert Kinder ans Messer

Ein „großer gesellschaftlicher Fortschritt“ sei das am 12. April beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), befand die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Es helfe einer kleinen Minderheit, für die meisten Menschen ändere sich nichts. In dieser Einschätzung, die fast alle Ampel-Politiker teilen – „Wir nehmen niemandem etwas weg“ (Marco Buschmann, FDP) – zeigt sich die ganze Ignoranz, die den Kritikern dieses ideologischen Prestigeprojekts entgegengebracht wird. Seit die ersten parteiinternen Pläne und Entwürfe zum SBGG öffentlich kursierten, versuchten Juristen, Ärzte, Lehrer, Eltern und viele mehr ihre Bedenken vorzubringen.

DemoFürAlle hat sich frühzeitig mit zahlreichen Aufklärungskampagnen zu den Gefahren, die mit dem SBG einhergehen, in die Debatte eingeschaltet. So erläuterte zum Beispiel unser Positionspapier den Bundestagsabgeordneten ausführlich, warum die so einfach mögliche Änderung des Geschlechtseintrags besonders junge Mädchen gefährdet, die mit ihrer Identität und ihrem Körper hadern. Das SBGG treibt sie tiefer in die Fänge des Trans-Kults und gibt die medizinische Geschlechtsangleichung als konsequenten Weg vor.

Zuletzt griffen immer mehr Kritiker des SBGG die Argumente von DemoFürAlle auf und warnten vor der sozialen Transition von Minderjährigen. Sogar die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU), die mit LSBT-Organisationen an einem Queer-Aktionsplan arbeitet und der Ideologie vom Leben „im falschen Körper“ nicht widerspricht, hat sich gegen das SBGG ausgesprochen. Deutlich verweist sie auf die Gefahren für die betroffenen Kinder und Familien: „Der Schutz und die Unterstützung insbesondere der Kinder und ihrer Eltern hat für mich oberste Priorität. Dieser kommt für mich im aktuellen Gesetzentwurf zu kurz!” Die Fürsprecher des SBGG, allen voran der Queerbeauftragte Sven Lehmann, wiederholen hingegen bei jeder Gelegenheit, dass das Gesetz keine medizinischen Entscheidungen vorgebe. Für medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung gebe es schließlich eigene Leitlinien.

Eltern können nur noch zusehen

Diese Argumentation muss jedem, der die neuen medizinischen Leitlinien zur Behandlung von minderjährigen Trans-Patienten kennt, wie Hohn vorkommen. Die Leitlinien empfehlen unverblümt den trans-affirmativen Kurs der Trans-Lobby. Verunsicherte und psychisch kranke Teenager, die in der Transgender-Ideologie einen modernen, sozial akzeptierten Ausweg sehen, sollen entsprechend ihrer Selbstdiagnosen als Trans-Person bestätigt werden. Die Selbstbestimmung der Patienten soll über allem stehen. Das erfordere ihre Behandlung mit Pubertätsblockern, Hormonen und Brustamputationen, betont die Leitlinienkommission, während eine Psychotherapie als ein Infragestellen ihrer Identität entschieden abgelehnt wird.

Entscheidender als der zynische Verweis auf die Leitlinien ist jedoch, dass das SBGG nämlich doch medizinische Entscheidungen massiv beeinflusst. Die amtliche Bestätigung der Selbstdiagnosen setzt Therapeuten vor vollendete Tatsachen und verbannt das psychotherapeutische Hinterfragen der Identitäts- und Pubertätskrisen in die Illegalität. Das Arzt-Patienten-Verhältnis steht künftig auf dem Kopf. Das SBGG degradiert den Arzt im Falle der Transgender-Selbstdiagnose zum medizinischen Erfüllungsgehilfen.

Ähnliches vollzieht sich in den betroffenen Familien. Der Gesetzgeber stellt sich auf die Seite der rebellischen Kinder. Familiengerichte sollen im Konfliktfall den Willen der Kinder ab 14 Jahren durchsetzen und die soziale Transition bewilligen. Damit ist das von der Verfassung garantierte Erziehungsrecht der Eltern in diesen Fällen abgeschafft. Nach der Änderung des Geschlechtseintrags sind den Eltern juristisch die Hände gebunden. Sie können nur noch zusehen, wie ihre verblendeten Teenager nun auf die medizinische Geschlechtsangleichung zusteuern.

Der sozialen Transition sollen medizinische Maßnahmen folgen

Den Konstrukteuren des SBGG ist diese Dynamik nicht unbekannt, entsprechend heimtückisch ist ihre Argumentation. Nicht zufällig empfiehlt der Queerbeauftragte, die Peer-basierten Angebote aus der Trans-Community zu stärken, „weil sie es sind, die das vertiefte Wissen und das nötige Einfühlungsvermögen für die Begleitung von Transitionen mitbringen“. Doch das trans-affirmativ indoktrinierte Gleichaltrigenumfeld macht für die betroffenen Teenager den Rückweg in ihre natürliche Geschlechtsidentität nahezu unmöglich. Die Begeisterung über den „mutigen Schritt“ stachelt sie vielmehr dazu an, dem Outing als trans auch Tatsachen folgen zu lassen. Betroffene berichten im Nachhinein, wie groß der Druck aus dem neuen queeren Freundeskreis gewesen sei.

Der Gesetzgeber will nun dieses Spiel intensivieren, indem er den Mädchen einen Ausweis in die Hand drückt, der sie offiziell darin bestätigt, im „falschen Körper“ zu leben – kein „richtiges“ Mädchen zu sein. Sogar im Zeugnis muss dann der neue Name stehen. Jeder weiß Bescheid und macht mit. Nur der Körper ist immer noch „falsch“. Das SBG erhöht den Druck, der sozialen Transition medizinische Maßnahmen folgen zu lassen.

DemoFürAlle war es in den vergangenen zwei Jahren ein zentrales Anliegen, davor zu warnen, wie das SBGG für tausende Minderjährige, die von sich sagen „ich bin trans!“, die Falle zuschnappen lässt.

Darüber hinaus liefert ein Gesetzgeber, der den Geschlechtsbegriff neu definiert („Eine Frau ist, wer sich zur Frau erklärt.“) und damit den Geschlechtsbegriff des Grundgesetzes (Art. 3) infrage stellt, unzählige Angriffspunkte. In dem Bewusstsein, dass das SBGG allein durch die wahnsinnige Ermöglichung des sozialen Geschlechtswechsels im Grunde aus allen Bürgern in sozialer, kultureller und juristischer Hinsicht Betroffene macht, haben wir uns auf verunsicherte und psychisch kranke Kinder und Jugendliche als die am meisten gefährdete Gruppe fokussiert. Denn ihre körperliche Unversehrtheit steht auf dem Spiel, und zwar in einer Radikalität und Endgültigkeit, die die Befürworter des SBGG aus der Debatte bewusst ausklammern wollten.

In einem folgenden Beitrag widmen wir uns explizit den vielen weiteren Kritikpunkten zum SBGG, die seit dessen Beschluss in zahlreichen Medienbeiträgen veröffentlicht wurden.