Trans: Sexuelle Übergriffe in Frauengefängnissen

In deutschen Frauengefängnissen ist es bereits zu fünf Übergriffen von sogenannten Trans-Frauen (biologische Männer, die sich als Frauen definieren) auf ihre weiblichen Mithäftlinge gekommen. Vier davon seien sexuell motiviert gewesen, berichtet die Welt. Die Zeitung hatte dazu die Justizministerien der Bundesländer befragt. Zudem gaben die jeweiligen Länder auch Auskunft darüber, wie viele transsexuelle Häftlinge insgesamt in einer JVA für Frauen inhaftiert sind.

Der Bericht kommt überraschend. Denn bislang hatten sich sämtliche Justizministerien geweigert, solche Zahlen herauszugeben, obwohl bereits 2023 ein Fall von mehrfacher sexueller Belästigung durch eine „Trans-Frau“ in der Frauen-JVA Chemnitz medial für Aufsehen sorgte. Erst auf eine Anfrage der AfD im Dezember 2024 hin musste der sächsische Landtag zumindest diesen einen Fall bestätigen. Zuvor waren die Anfragen mehrerer Medien zu weiteren solchen Vorkommnissen in den einzelnen Bundesländern ins Leere gelaufen. So hatte etwa die Frauenrechtsbewegung „Lasst Frauen sprechen!“ auf die gesetzlich garantierte Informationsfreiheit gepocht, doch die sächsische Landesregierung hätte die Informationen nur gegen hohe Gebühren mitteilen wollen.

Nun gibt es also doch Zahlen, die das bestätigen, was längst klar war: Wenn Männer im Strafvollzug sich als Frauen definieren können und in Frauengefängnisse überstellt werden, ist sexuelle Gewalt gegen weibliche Häftlinge und auch Wärterinnen nur eine Frage der Zeit. Nicht nur die Berichte in Chemnitz schockieren. Zu den fünf aktenkundigen Fällen – dass alle Vorfälle „von Betroffenen zur Anzeige oder zur Meldung gebracht wurden“ bezweifelt René Müller, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) – zählt auch ein Fall aus Niedersachsen, der sich über einen längeren Zeitraum hinzog. Ein männlicher Häftling, der sich als Trans-Frau definierte, soll innerhalb der Jahre 2023 und 2024 drei sexuelle Übergriffe verübt haben. Ob die Verantwortlichen Konsequenzen gezogen haben, ist nicht bekannt, denn „zum aktuellen Unterbringungsort machte das Ministerium keine Angaben“, schreibt Welt.

Mit dem Trans-Ticket ins Frauengefängnis

Der Zeitung zufolge machten einige Länder auch Angaben zur Anzahl der in Frauengefängnissen inhaftierten „Trans-Frauen“. Die Zahlen entsprachen nicht immer dem aktuellen Stand und liegen meist im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich. Die höchste Zahl wurde aus Berlin gemeldet. Dort waren seit 2020 insgesamt 24 Trans-Personen in den Gefängnissen. Es handelt sich um ein neues, aber schon regelmäßig auftretendes Phänomen, das mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 noch an Fahrt gewinnen wird.

Um sich als Frau oder Mann zu erklären, ist nur noch eine einfach vorzunehmende Änderung im Personenstandsregister nötig. In den 40 Tagen seit dem 1. November habe es „rund 100 Geschlechterwechsel pro Tag“ gegeben, berichtet Bild. Laut Auskunft der 30 größten deutschen Städte seien es zum Stichtag am 10. Dezember 2024 insgesamt 4.361 Personen gewesen, die von dem neuen Recht Gebrauch gemacht hatten. Und die, wenn sie wollen, nach einem Jahr problemlos in ihr altes soziales Geschlecht zurückwechseln können. Inhaftierten Sexualstraftätern muss dieser woke Wahnsinn wie eine Einladung vorkommen, sich via Selbstauskunft als „trans“ in ein Frauengefängnis eskortieren zu lassen.

Und auch jenseits der Gefängnismauer zeichnet sich schon ab, wie Perverse ihr Recht auf Selbstbestimmung durchsetzen und dabei Unterstützung vom links-grünen Staat erfahren werden. Für Empörung sorgte im Mai vergangenen Jahres ein Mann aus Erlangen, der sich als Frau fühlt, und in einem Frauen-Fitnessstudio zusammen mit anderen Frauen duschen wollte. Als ihm das von der Betreiberin verwehrt wurde, erhielt er Unterstützung von der Antidiskriminierungsbeauftragten höchstpersönlich.

Neue Saunaregeln: „Primäres Geschlechtsmerkmal freiwillig nachweisen“

Der Deutsche Sauna-Bund (DSB) stellt sich der von jeglicher Vernunft entkoppelten Willkür entgegen und will weiterhin dafür sorgen, dass sich Frauen in der Frauensauna wohlfühlen, und zugleich seine Mitglieder vor Diskriminierungsklagen schützen. Das Ergebnis ist ein Leitfaden. Demnach sollen in „geschlechtsspezifische Bereiche“ nur Personen Zutritt erhalten, „deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind“.

Konkret soll an der Kasse eine „Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes“ vorgenommen werden. „Bei Zweifeln Nachfrage und Verlangen der Vorlage des Geschlechtseintrages“, heißt es in dem DSB-Leifaden kurz und knapp im Nominalstil, als befände man sich schon im juristischen Schlagabtausch. Wenn der vorgezeigte Ausweis die Kassiererin immer noch nicht überzeugt, dass vor ihr eine Frau steht, sieht der Leitfaden eine dritte Stufe vor: „Bestehen auch dann noch Zweifel, ist der Gast darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist.“

Nun ist der Zweifelsfall in den „geschlechtsspezifischen Bereich“ vorgedrungen. Sollte von dort „ein Hinweis von anderen Gästen erfolgen, dass ein unberechtigter Zutritt geschehen ist“, könne der Gast „freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen.“ Dazu solle er aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert werden.

Falls das SBGG auch nach der Wahl im Februar weiter Bestand hat, und jeder Mann sich nach Lust und Laune als Frau definieren kann, werden sexuelle Übergriffe in Frauengefängnissen und expliziten Frauenschutzräumen zunehmen.