Elternratgeber verboten: Autorin zieht vor Gericht

Die Psychotherapeutin Stefanie Bode hat vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Indizierung ihres Elternratgebers „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ geklagt. Nach der Verhandlung am 3. April sagte sie gegenüber DemoFürAlle, vor die nächst höhere Instanz ziehen zu wollen, falls das Gericht ihrer Klage nicht stattgeben sollte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts soll Ende kommender Woche vorliegen.

Ihr sei bewusst, dass auf den Richtern in gesellschaftspolitischen Fragen ein hoher Druck laste, sagte Bode. Den gerichtlichen Instanzenzug habe sie daher bereits im Blick.

Nur fünf Monate war der „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ auf der feministischen Plattform „Lasst Frauen sprechen“ online. Dann erhielten die Autorin Stefanie Bode und Co-Autorin und Designerin Rona Duwe einen formell zugestellten Bescheid der Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt ist. Der Elternratgeber sei jugendgefährdend und dürfe nicht weiter verbreitet werden.

Ist der Begriff „Transgenderkult“ Jugendgefährdung?

Vor Gericht legte die beklagte Prüfstelle nun dar, warum sie die Broschüre, die sich ausdrücklich an Eltern richtet, für jugendgefährdend hält. Im Wesentlichen beschränkte sich ihre Begründung auf einzelne Begriffe in der Broschüre, wie etwa „Kult“ und „gehirngewaschen“. Die beanstandeten Begriffe stehen allerdings im Zusammenhang mit dem exponentiellen Anstieg an jungen Patienten, die sich selbst als „transgender“ identifizieren. Weder der rasante Anstieg an solchen Selbsteinschätzungen innerhalb weniger Jahre noch der deutliche Überhang an Mädchen unter den Betroffenen lässt sich medizinisch erklären. Jugendpsychiater gehen von starken soziokulturellen Einflüssen aus.

Betroffene Jugendliche, die im Internet auf die Broschüre stoßen, könnten sich durch die Begriffe „Kult“ und „gehirngewaschen“ diskriminiert fühlen, argumentierte der rechtliche Vertreter der Prüfstelle. Somit fielen Bodes Formulierungen in die Definition von Jugendgefährdung. Jedoch sind in dieser lediglich „unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit und Verbrechen oder Rassenhass anreizende Angebote“ erwähnt. Laut der Stellungnahme zur Gerichtsverhandlung von „Lasst Frauen sprechen“ soll die beklagte Partei erwidert haben, auch Diskriminierung könne „ein Fall von Verrohung und damit von Jugendgefährdung sein“.

Nicht auf dem Index: Tipps zum Brüste Abbinden und Hormone Besorgen

Nach dem Abschluss der Verhandlung erhielten die beiden Autorinnen das Wort. Bode betonte, wie sehr Eltern von betroffenen Kindern nach einer Beratung suchen, die nicht auf trans-affirmativen Methoden beruhe, und die Kinder nicht in ihrem Glauben bekräftige, im „falschen Körper“ geboren zu sein.

Duwe stellte die Willkür der Prüfstelle pointiert heraus. Während ihr Ratgeber an Eltern wegen vorgeblich jugendgefährdender Wortwahl verboten werde, stünden hingegen Broschüren nicht auf dem Index, die sich mit tatsächlich gefährlichen Ratschlägen direkt an betroffene Kinder richten. Duwe verwies auf Broschüren, in denen erklärt werde, wie sich Mädchen die Brüste abbinden oder sich auf eigene Faust Hormone besorgen können.

Trotz des ungewissen Ausgangs war Bode nach der Verhandlung die Erleichterung anzumerken. Während des laufenden Prozesses habe sie noch die Füße still halten müssen. Aber nun wolle sie sich wieder vermehrt für die Kinder, die in den Trans-Kult geraten, und deren Eltern stark machen. Selbst wenn der Prozess in die nächste Instanz gehen muss. Eine zensierte Neuauflage der Broschüre sei jedoch erst einmal nicht geplant, meinte Bode auf Nachfrage von DemoFürAlle.

Wer nun wissen möchte, was in der indizierten Broschüre steht, findet sie auf der Homepage eines Kollegen von Bode, der ihr offensichtlich nicht wohlgesonnen ist. Denn jede Seite wurde mit einem obskuren Warnhinweis versehen. Lesen kann man die nützlichen Hinweise und Tipps trotzdem noch.