SBGG gescheitert: Jetzt kippen statt überarbeiten!

Heute und morgen, am 11. und 12. Juni, tagt in Hamburg die Frühjahrskonferenz der Justizminister. Dort bringen die drei CDU-Justizministerinnen Constanze Geiert aus Sachsen, Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt und Beate Meißner aus Thüringen einen Antrag zur Reform des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ein.

Denn abschaffen wollen die Ministerinnen das Gesetz keineswegs. Sie behaupten, das irre Gesetz gegen Mißbrauch absichern zu wollen, und zwar durch die Standesämter, die ja die Änderung des Geschlechtseintrags beurkunden müssen. Diese sollen künftig in einem standardisierten Prüfverfahren eingreifen, sobald Anhaltspunkte auf eine mißbräuchliche Nutzung hindeuten.

Welche das sind, soll der Bund gesetzlich festschreiben. Die Quadratur des Kreises soll also künftig den Standesbeamten obliegen: Selbstbestimmungs-Groteske nächster Akt!

Wendepunkt: Der Fall Liebich

Der Anlaß ist der Fall „Marla Svenja“ Liebich. Liebich ließ nach Inkrafttreten des Gesetzes Ende 2024 den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und hätte die Haftstrafe daraufhin in einem Frauengefängnis in Chemnitz antreten müssen. Liebich erschien dort nicht, tauchte unter, wurde in Tschechien gefaßt und soll nun nach Deutschland ausgeliefert werden, während das Amtsgericht Halle zugleich prüft, ob die Geschlechtsänderung Liebichs ein „Mißbrauch“ des Gesetzes war.

Solche vermeintlichen Nachbesserungen sind ein Eingeständnis des Scheiterns. Wer ein Gesetz gegen Mißbrauch absichern muß, gibt zu, daß es von Grund auf verfehlt ist. Die SPD freilich, die das Gesetz selbst mitbeschlossen hat, will von einer Änderung nichts wissen: Man könne Mißbrauch schon mit der bisherigen Rechtslage verhindern, heißt es. Liebich beweist das Gegenteil.

SBGG abschaffen

Das Selbstbestimmungsgesetz aber läßt sich nicht reparieren: Es beruht auf der Annahme, ein Mensch könne sein Geschlecht tatsächlich wechseln, und diese Annahme ist falsch. Da kann man nichts nachbessern. Dieses Gesetz gehört abgeschafft.

Parallel zur CDU-Forderung läuft noch ein Evaluierungsprozess bis zum 31. Juli, für den das Bundesfamilienministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat. Wir warten gespannt auf dessen Ergebnis, um weitere Aktionen starten zu können.

In der Zwischenzeit kommt es darauf an, den Druck aufrechtzuerhalten: Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte unsere Petition an die Unionsabgeordneten, das Selbstbestimmungsgesetz ganz zu kippen. Wer die Wirklichkeit nicht ändern kann, muss aufhören, sie per Gesetz zu leugnen.