Rechtswissenschaftler bestätigt: Eheöffnungs-Gesetz ist verfassungswidrig

Die Einführung der „Ehe für alle“ ist ein Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, zu diesem Urteil kommt der Jurist Prof.  Dr. Christopher Schmidt. Der Professor für Familien-, Kinder- und Jugendrecht geht davon aus, daß ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Erfolg haben würde. 

Prof. Schmidt hat in seinem Aufsatz „Ehe für alle“ – Ende der Diskriminierung oder Verfassungsbruch?, der im aktuellen Heft der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) erschienen ist, das am 30. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf seine Verfassungsmäßigkeit hin untersucht. Das Ergebnis seiner eingehenden Prüfung und Aufarbeitung verschiedenster Urteile und Fachliteraturen ist eindeutig: Die „Ehe für Alle“ ist verfassungswidrig, weil sie gegen Art. 6 I GG verstößt. Nach Artikel 6 I GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Was unter „Ehe“ zu verstehen ist, habe das BVerfG in mehreren Urteilen deutlich zum Ausdruck gebracht: »Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört demnach die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, begründet auf freiem Entschluss und unter Mitwirkung des Staates.« Für die Einführung wäre vielmehr angesichts der gefestigten und langjährigen Rechtsprechung des BVerfG zum Schutzbereich des Ehegrundrechts eine Verfassungsänderung notwendig gewesen. »Damit kann als Zwischenergebnis festgehalten werden, dass die Öffnung der Ehe durch ein einfaches Gesetz nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Das deckt sich im Übrigen nicht nur mit der Rechtssprechung des BVerfG, sondern darüber hinaus mit der herrschenden Lehre«, so Schmidt.

Das BVerfG könnte das Inkrafttreten des Gesetzes (das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft) mit einer einstweiligen Anordnung verhindern. Beantragen kann dies u.a. die Bayerische Staatsregierung durch die Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens. Die aber spielt auf Zeit und verweist auf die Vorab-Prüfung des Verfahrens durch zwei Verfassungsrechtler, für die man sich Zeit nehmen wolle. Zeit, die es nicht wirklich gibt. Auch Schmidt verweist auf die Dringlichkeit in der Angelegenheit Klarheit zu schaffen. Für die so geschlossenen „Ehen“ gleichgeschlechtlicher Paare gebe es keine Gewißheit, ob diese nicht später wieder für ungültig erklärt würden. Früher oder später würde ein Gericht eine konkrete Normenkontrolle vorlegen, um die Frage der Vereinbarkeit des nun beschlossenen Gesetzes mit dem Schutz der Ehe aus Art. 6 I GG prüfen zu lassen. Bis dahin herrsche allerdings Unsicherheit. »Mit dieser Unsicherheit aber dürfte der Gesetzgeber auch jenen keinen Gefallen getan haben, die sich jetzt über die „Ehe für alle“ freuen.«

 

Als Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE sagen wir: Die Fakten liegen auf dem Tisch. Jetzt ist es an der Bayerischen Staatsregierung zu handeln. Deshalb:

  • Unterzeichnen Sie jetzt unsere wichtige Petition »Ehe-Öffnung kippen – Bayern voran!«.
  • Machen Sie die Petition mit unserem Flyer auch unbedingt in Ihrem Freundeskreis, Ihrer Nachbarschaft und Ihrer Gemeinde bekannt.
  • Teilen Sie die Aktion auf Facebook und Twitter, verbreiten Sie sie über WhatsApp.
  • Sammeln Sie Unterschriften auf unseren Sammellisten.
  • Weitere Flyer und Unterschriftenlisten können Sie hier online oder mit einer Mail an kontakt@demofueralle.de bestellen.