Nachdem die erste Arbeitsgruppe nicht das von der „Kinderrechte“-Fraktion erwünschte Ergebnis geliefert hatte, wird jetzt im Schatten des Corona-Ausnahmezustands eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt.
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Vor drei Tagen beschloss der Koalitionsausschuss (Bundeskanzlerin, Vizekanzler, Partei- und Fraktionsvorsitzende), die Arbeit an der umstrittenen Grundgesetzänderung wiederaufzunehmen. Im Beschluss heißt es: „Die Koalition bildet eine Arbeitsgruppe zwischen Koalitionsparteien, -fraktionen und Regierungsvertretern zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“
Wenn wir allein die unfassbaren Drohungen mancher Gesundheitsämter, Kinder bei bloßem Corona-Verdacht aus den Familien zu reißen, bedenken, ist sonnenklar, wo die Reise hingehen soll. Birgit Kelle hat das treffend zusammengefasst:
Unter Corona-Bedingungen kommen gerade unheilvolle neue Gründe hinzu, Kinderrechte in der Verfassung abzulehnen, weil sie massiv in den Kompetenzbereich der elterlichen Erziehung eingreifen und dem Staat Kompetenzen zuspricht. Denn leider bietet die Pandemie konkrete Problemfelder, die bereits da sind und andere die unweigerlich kommen werden, bei denen gegensätzliche Auffassungen von Eltern und Staat zum Kindeswohl vorprogrammiert sind.
Bitte gehen Sie also wieder in die Offensive und wenden Sie sich erneut an die Abgeordneten. Jeder Anruf, jeder Brief und jede E-Mail in einem Abgeordnetenbüro haben Gewicht. „Kinderrechte“ im Grundgesetz müssen verhindert werden.
Dafür haben wir die besten Argumente dargelegt, ein Aufklärungsvideo produziert, Flyer und Flugblätter veröffentlicht und bereits über 52.000 Unterschriften gesammelt. Machen Sie bitte großzügig Gebrauch von unseren Materialien und helfen Sie, Abgeordnete zu überzeugen und andere Eltern aufzuklären.