Während die Mainstream-Medien das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) als Erfolg für die „Menschenrechte“ feiern, führen alternative Medien den zu erwartenden Wahnsinn vor Augen. DemoFürAlle hat sich dabei auf den Kinderschutz fokussiert und daher den wichtigsten Kritikpunkt so formuliert: „Die soziale Transition von Minderjährigen festigt Transgender-Selbstdiagnosen und indiziert fatale medizinische Entscheidungen.“ Da das SBGG mit Irrsinn gespickt ist, gibt es darüber hinaus zahlreiche weitere Argumente gegen das neue Gesetz, das ab November in Kraft treten soll. Aus der Schar an Kritikern stechen folgende Meinungsbeiträge hervor:
„Transformation ins Irrenhaus“
Michael Paulwitz beschreibt in dem Junge Freiheit-Artikel „Transformation ins Irrenhaus“ das SBGG als „Dokument totalitären Denkens“ und eine „Manifestation grüner Ideologie, wie sie reiner und konsequenter kaum vorstellbar ist.“ Es tarne Gängelung und Verbote „unter einem irreführenden Quatschnamen“, sei „schluderig zusammengemurkst“ und ziehe eine lange Schleppe von rechtlichen und praktischen Problemen nach sich, die es auf Bürger und Privatleute abwälze. Das spalte die Gesellschaft.
Unter Aufbietung stärkster staatlicher Macht- und Zwangsmittel verlange es, biologische Fakten als solche zu verleugnen. Menschen würden genötigt, „die subjektiven Befindlichkeiten extremer Persönlichkeiten und radikaler Minderheiten als ‚Tatsachen‘ anzuerkennen und nachzusprechen“, mahnt Paulwitz.
„Vergewaltiger im Frauenknast, Triebtäter in der Damensauna, Straftäter, die per einfacher Erklärung des Geschlechtswechsels mit neuen Papieren untertauchen und ihre Spuren verwischen können“, listet Paulwitz auf, um auf den Gipfel an „Dummheit, Unvermögen und verblendeter Bosheit“ zu sprechen zu kommen: Wenn Kindern irreparabler körperlicher und seelischer Schaden zugefügt werde, sei das eine „grauenhafte, abscheuliche und eine zivilisatorische Schande“.
„Wann kommt die freie Wahl des Alters?“
Manch ein gestandener Journalist ist angesichts des Kantersiegs woker Ideologen nur noch dazu im Stande, satirisch zu reagieren. Wer weiß, vielleicht wird Boris Reitschusters Beitrag „Jetzt freie Geschlechtswahl – aber wann kommt die freie Wahl des Alters?“ die Vorlage für ein neues Gesetz der grüngesteuerten Ampel?
Wieder einmal 18 sein, oder endlich Rente beziehen, je nach Gestimmtheit, wer wollte einem nun noch dieses Recht verwehren, fragt Reitschuster. Das SBGG, so wird es im Subtext der Satire deutlich, setzt dem Wunschdenken nun keine Grenzen mehr. Wer sich verheiratet fühlt, trotz fehlendem Partner, oder wer sich geschieden fühlt, aber die Scheidung nicht durchkriegt, müsste den Familienstand selbstbestimmt ändern lassen dürfen.
„Auch Waagen dürften – sofern sich ihr Nutzer das wünscht – eigentlich nur noch das gewünschte Gewicht anzeigen. Sonst könnte sich ja jemand unwohl fühlen“, findet Reitschuster, und: „Schulnoten müssten ersetzt werden durch die Selbsteinschätzung der Schüler.“ Das Gehalt müsse man auch anpassen dürfen, und warum sollte man einem Straßenbahnfahrer, der sich als Pilot fühlt, die freie Berufswahl verweigern? Keine dieser konsequenten Weiterentwicklungen des SBGG sei absurder als die jährliche freie Geschlechtswahl, betont Reitschuster.
„Hier droht jetzt Geschlechter-Ärger“
Andere versuchen die Fassung zu bewahren, weil es die redaktionelle Ausrichtung ihres Mediums so verlangt: Die Bild-Zeitung ist zwar kein alternatives Medium, aber bekannt dafür, die Sachverhalte auf den Punkt zu formulieren. Der Chefreporter Politik Hans-Jörg Vehlewald titelt „Hier droht jetzt Geschlechter-Ärger“ und tatsächlich folgt keine woke Jubelarie auf das neue Gesetz. Da kurz und knackig formuliert, übernehmen wir mal ganz frech:
► Eltern können ihren biologischen Jungen als „Mädchen“ eintragen lassen (und umgekehrt). Erst ab fünf Jahren darf das Kind selbst mitreden – nach fünf Jahren Erziehung im biologisch falschen Geschlecht, mit staatlichem „Selbstbestimmungs“-Segen.
► Wer will, kann den Eintrag „Mutter“ oder „Vater“ im Stammbuch durch das Wort „Elternteil“ ersetzen lassen. Das neugeborene „Mädchen“ mit Penis wüchse dann vater- oder mutterlos auf – Hauptsache, die Erzeuger fühlen sich wohl.
► Geschlechtswechsler können jeden anzeigen, der ihren alten Namen benutzt, um sie bloßzustellen oder zu outen. Es drohen bis zu 10.000 Euro Strafe – im Zweifel auch für Familienmitglieder.
► Minderjährige müssen bei der Änderung des Geschlechts bloß behaupten, dass sie zuvor beraten worden seien. „Berater“ kann sich jeder nennen – ohne jeden Nachweis einer Qualifikation.
► In Kneipen, Saunen, Schwimmbädern, Fitnessklubs, Tennis-Centern sollen die Betreiber entscheiden, ob selbst ernannte „Frauen“ (mit Penis) in die Frauen-Umkleide und aufs Frauenklo dürfen. Das könnte viel Ärger erzeugen – doch dort will der Staat sich raushalten.
„Das freiheitsfeindlichste, illiberale Gesetz, das Deutschland je gesehen hat“
Julian Reichelt, der früher mal bei der Bild war, lässt sich nicht lumpen und ergänzt auf nius: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verbietet die Regierung den Bürgern, unbestreitbare Fakten auszusprechen.“ Der Titel wäre auch zu lang gewesen für die Bild, aber seinen Einschätzung zur „furchterregenden ideologischen Trance der Wirklichkeitsverweigerung“ im Deutschen Bundestag wollen wir Ihnen nicht vorenthalten.
Was viele Menschen immer noch für einen legitimen Kampf um Bürger- und Minderheitenrechte halten, ist nichts anderes als ein gesellschafts- und identitätspolitisches Monstrum, eine grüne Bombe in unserem Zusammenleben.
Julian Reichelt
Wir listen mal Reichelts Punkte auf, die in der Bild (aus Platzgründen) noch nicht klar herausgearbeitet waren.
Die Meldebehörden geben Änderungen der Identität NICHT automatisch an die Sicherheitsbehörden weiter. Bedeutet: Eine Person, nach der gefahndet wird, kann sich ganz legal eine neue Identität verschaffen, ohne dass die Polizei es erfährt.
Ein Frauenmörder oder Vergewaltiger kann sich geplant vor seiner Tat zur Frau erklären. Oder nach der Tat. Der Richter muss ihn dann als Frau, als Mörderin, als Vergewaltigerin ansprechen. Der Täter hat das Recht, in ein Frauengefängnis zu kommen. Es wird verboten sein, vor Gericht die Fakten zu benennen.
Männer werden sich neben kleinen Mädchen nackt ausziehen und behaupten, sie seien eine Frau.
Ab 14 können Kinder von ihren Eltern verlangen, ihr Geschlecht ändern zu lassen und sich experimentellen medizinischen Behandlungen zu unterziehen. Stimmen die Eltern nicht zu, droht ihnen der Entzug des Sorgerechts.
Das Gesetz normalisiert den Horrorbegriff, dass das Geschlecht bei der Geburt „zugewiesen“ wird. Es wird aber nicht „zugewiesen“, sondern festgestellt, weil das Geschlecht ein biologischer, unveränderbarer Fakt ist. Wir werden in Zukunft den Versuch erleben, Ärzte zu verklagen, die ein Kind entbunden und das Geschlecht angeblich „falsch zugewiesen“ haben.
„Genugtuung für die offensichtliche Nicht-Frau“
In der Jungen Freiheit („Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine Machtdemonstration“) erinnert sich der Autor dieser Zeilen an seine Zeit als Soziologiestudent gegen Ende der 2000er Jahre. Es gab Dozenten der Gender-Studies, die die Begründerin der Gender-Ideologie, Judith Butler, glühend verehrten und tatsächlich überzeugt davon waren, dass man durch Zauberformeln („ich identifiziere mich als …“) Geschlecht und Körper verändern könne. Mit dem SBGG hat diese Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden. Für Männer, die meinen, sich in Frauenkleidern in die Öffentlichkeit begeben zu müssen, ein paradiesischer Zustand:
Ihre narzißtische Selbstfindung ist eine nach außen gerichtete Proklamation des neuen Ichs. Die Selbstbestimmung als Frau findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern giert mit Klischees und Übertreibungen nach Reaktionen. Die Provokationen, die eigentlich von fachkundigen Ärzten und Betreuern aufgefangen werden sollten, darf „Mann“ im öffentlichen Raum ausleben.
Das Mittel, das der Gesetzgeber den Provokateuren an die Hand gibt, um auf der Straße, im Job, beim Bäcker oder in der Sauna ein Maximum an Bestätigung einzusammeln, ist das Offenbarungsverbot. Das schnelle Wiederweggucken der Passanten, die besonders freundliche Beratung in der Damenboutique und der eben noch verkniffene Spruch des Bademeisters müssen gerade für die offensichtliche Nicht-Frau eine Genugtuung sein.
Der wahnsinnige und totalitäre Geist des Selbstbestimmungsgesetzes wird in jede noch so belanglose Interaktion implementiert. Von „sozialem Sprengstoff“ ist die Rede. Wer in irgendeiner Form damit betraut ist, abgelegte Namen und veraltete Geschlechtseinträge aus Dokumenten, Zeugnissen, Urkunden, Jahresberichten, Vereinszeitungen oder dem Internet zu tilgen, könnte tatsächlich explodieren. Statt eines einzelnen Queerbeauftragten braucht es künftig ein komplettes Change-Management.