Wer als Transsexueller eine Geschlechtsangleichung über sich ergehen lässt, wird meist unfruchtbar. Auch ein 24jähriger Mann aus Niedersachsen, der sich derzeit einer Geschlechtsangleichung zur Trans-Frau unterzieht, war sich dessen bewusst. Er wollte daher, dass seine Krankenkasse die Kosten für das Einfrieren seines Samens übernimmt.
Die Kasse wies die Forderung zurück mit der Begründung, ein solcher Eingriff sei keine Therapie im Sinne der geltenden Richtlinien des sogenannten Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese definieren den Umfang der Ansprüche auf die Übernahme der Kosten für das Einfrieren von Samen, Eizellen und Embryos.
Der Mann klagte vor dem Bundessozialgericht und bekam Recht. Transsexuelle hätten einen grundsätzlichen Anspruch auf die Übernahme von Kosten für das Einfrieren von Samen für eine spätere Kinderwunschbehandlung, argumentierte das Gericht. Die Entscheidung trage „dem Bedürfnis Rechnung, die eigene Fortpflanzungsfähigkeit zu erhalten und gilt unabhängig von der geschlechtlichen Identität“, betonten die Richter in Kassel und sie merkten an, der Leidensdruck durch die Transsexualität sei mit einer Erkrankung vergleichbar.
Grüne: Trans-Menschen psychisch vollkommen gesund
Ja, was denn nun? Erst vor ein paar Monaten kritisierten Trans-Verbände und Grüne die Pathologisierung von Trans-Menschen, die ihrer Meinung nach psychisch vollkommen gesund sind. Doch die Kosten für ihre operative Geschlechtsangleichung und die lebenslang nötige Hormon-Therapie sollen weiterhin die Krankenkassen bezahlen.
Die Transgender-Rosinenpickerei sorgt zunehmend für kuriose Fälle, mit denen sich Gerichte und Kassen beschäftigen müssen. Im März vergangenen Jahres hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass sich Steuerzahler nicht an der Bartentfernung transsexueller Männer finanziell beteiligen müssen, wenn diese nicht von einem Arzt vorgenommen wurde.