Trans-Leitfaden verstößt gegen Neutralitätsgebot

Das Referat für Bildung und Sport der Stadt München behauptet, der Trans-Leitfaden für die staatlichen Schulen Münchens vermittle keine politischen Positionen, sondern sei „ein Instrument, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen“. Daher verstoße der Leitfaden nicht gegen den Beutelsbacher Konsens. Dieser Auffassung widersprechen wir von DemoFürAlle.

Was ist der Beutelsbacher Konsens?

Der Beutelsbacher Konsens umfasst drei Grundprinzipien für politische Bildung in der Schule:

  • Überwältigungsverbot, d.h. Schüler dürfen nicht indoktriniert werden.
  • Kontroversität, d.h. was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
  • Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, und sich am politischen Prozess zu beteiligen.

Diese Prinzipien müssen auf den Münchner Trans-Leitfaden angewandt werden, da dieser definitiv ein politisches Projekt ist. Der Leitfaden fußt nämlich auf Annahmen, die in Politik, Medien, Wissenschaft etc. kontrovers diskutiert werden und mitnichten allgemeiner Konsens sind, so u.a. die Thesen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, dass Geschlecht nicht biologisch definiert wird und dass man Minderjährigen, die mit ihrem biologischen Geschlecht hadern, am besten trans-affirmativ begegnet.

Eindeutig politische Inhalte

Hinzu kommen Empfehlung an Lehrer, mit der Regenbogenfahne ein politisches Symbol an der Tür anzubringen, den Ergänzungsausweis einer eindeutig politischen Interessensgruppe (DGTI) zu verwenden und Schülern LSBT-Anlauf- und Beratungsstellen zu nennen, die in der Regel auch politischen Aktivismus betreiben.

Es ist ein eklatanter Verstoß gegen den Beutelsbacher Konsens, diese politisch hoch umstrittenen Positionen gegenüber Lehrern und Schülern als unpolitisches Instrument der Bildungsgerechtigkeit darzustellen. Sollten diese Themen überhaupt in den Unterricht und Schulalltag einfließen, müssen sie kontrovers dargestellt werden, muss die Neutralität der Lehrer und der Schule gewahrt werden und müssen Schüler die Möglichkeit besitzen, sich darüber eine freie Meinung zu bilden und damit möglicherweise auch zu widersprechen. Nichts davon ist hier der Fall.

Das Elternrecht darf nicht übergangen werden

Gerade weil es sich bei dem Trans-Leitfaden um ein kontroverses politisches Projekt handelt, müssen zudem die Eltern informiert werden, bevor ein solcher Leitfaden zur Anwendung kommt, da diese das Recht haben (Art. 6 Abs. 2 GG), ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen oder religiösen Grundsätzen zu erziehen.

Das Münchner Referat für Bildung und Sport darf sich nicht damit herausreden, die Eltern nicht zu informieren, weil es sich um nur eine Orientierungshilfe für Lehrer handelte. Der Leitfaden behandelt Fragen zur Geschlechtlichkeit der Schüler und berührt damit ihre Intimsphäre. Eltern haben noch vor der Schule das Recht, über diese Belange Bescheid zu wissen.

Wir bekräftigen daher unsere Forderung an den Oberbürgermeister Dieter Reiter, den Trans-Leitfaden vollständig zurückzunehmen.