Kinderrechte-Schulen: Wenn der Staat die Kinder erzieht

Unter dem Radar der Öffentlichkeit etablieren sich in Deutschland mit Unterstützung des Deut­schen Kinderhilfswerks immer mehr der sogenannten „Kinderrechteschulen“ des Kinderhilfswerks Unicef der Vereinten Nationen. So wurden Anfang Oktober in Nordrhein-Westfalen offiziell vierundzwanzig neue Grundschulen in das Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW aufgenommen. Auch in Hessen und Niedersachsen gibt es bereits diese „Rights Respecting Schools“, viele weitere sollen in den nächsten Jahren folgen: „Unser Ziel ist es, bis 2030 alle Bundesländer zu erreichen“, so die Unicef-Pressereferentin Simone Morawitz.

Kinderrechteschulen haben zum Ziel, die von den Vereinten Nationen in der „Konvention über die Rechte des Kindes“ von 1989 festgelegten Kinderrechte flächendeckend einzuführen und Kindern, vorzugsweise ab dem Grundschulalter, beizubringen, dass sie eigene Rechte hätten, die sie kennen und aktiv ausüben müssten. Kinderrechtsschulen erhalten nach einem etwa einjährigen Training das UNICEF-Siegel „Kinderrechteschule – Wir leben Kinderrechte“ und werden Teil eines Schulnetzwerks, über das sie Unterstützung dabei erhalten, „die Kinderrechte nachhaltig in der Schulgemeinschaft zu verankern“.

Dass sich diese, in den neuen „Kinderrechtsschulen“ gelehrten Sonderrechte nicht unbedingt mit den Erziehungszielen der Eltern decken müssen, wird in einem Unicef-Erklärvideo deutlich. Darin erfährt der junge Zuhörer: „Für jeden und jede einzelne von euch gelten also ab Geburt, ganz automatisch und bis zu eurem 18. Lebensjahr spezielle Rechte, die Kinderrechte.“ Die Kinder werden darauf hingewiesen, dass diese 54 Rechte nicht nur für Regierungen gelten würden, sondern wirklich für alle, „also für Polizistinnen, genauso wie für Lehrer, für eure Nachbarn und natürlich auch für eure Eltern“. Drei Artikel werden in dem Video besonders erwähnt, darunter Artikel 12 (Recht auf Beteiligung). Hierzu wird ausgeführt: „Das heißt, Ihr habt das Recht, bei ALLEM mitzubestimmen, was euch betrifft. Und zwar nicht nur zu Hause, wenn es zum Beispiel darum geht, wo der nächste Familienurlaub hingehen soll oder in welchen Sportverein Ihr vielleicht eintreten wollt, sondern auch bei Sachen, die alle betreffen. (…) Oder auch in der Politik, denn genau dort wird ja entschieden, wie die Welt von morgen aussieht. Leider werden genau dort oft Entscheidungen ohne Euch getroffen, obwohl es ja um Eure Zukunft geht, zum Beispiel beim Thema Klimawandel“. Diese Erklärung ist eine sehr freie Auslegung des Artikels 12, in dem es primär um die angemessene Berücksichtigung des Kindeswillens entsprechend seines Reifegrads insbeson­dere in Gerichts- oder Verwaltungsver­fahren geht. Stattdessen wird den Kindern hier suggeriert, dass sie im Alltag umfassende Rechte gegenüber ihren Eltern hätten, an die diese gebunden seien. Eltern, deren Grundschulkinder eines Tages nach Hause kommen und auf ihre Rechte pochen, wissen, dass das schulische „Aufklärungsprogramm“ über Kinderrechte (UNICEF-Grundschulpaket „Du hast Rechte!“) eine Unwucht in die natürliche Beziehung zwischen erziehungsberechtigten Erwachsenen und ihren minderjährigen, leicht beeinflussbaren Kindern bringt, die im Sinne eines gedeihlichen Fami­lienlebens wieder ins Lot gebracht werden muss.

Zweierlei fällt bei diesem UNICEF-Programm der Kinderrechteschulen auf. Zum einen wird hier, ganz ähnlich wie bei der übergriffigen Vielfaltspädagogik, ein allumfassender Ansatz verfolgt, der in alle Lern- und Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen hineinwirken soll: „Es ist von besonderer Bedeutung, dass sich die gesamte Schulgemeinschaft mit der UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzt, damit eine nachhaltige Verankerung der Kinderrechte im System Schule ermöglicht wird“, informiert beispielsweise das hessische Bildungsministerium auf seiner Internetseite und präzisiert, wer damit gemeint ist: Lehrer, Fachkräfte, Mitarbeiter aus der Ganztagsbetreuung, Schüler und Erziehungsberechtigte. Und der in Hessen ansässige Verein Makista (MachtKinderStark. Bildung für Kinderrechte & Demokratie), der sich seit 2000 u.a. für die Verwirklichung der Kinderrechte in Schulen einsetzt, erläutert: „Kinderrechteschulen machen sich auf den Weg, die besonderen „Menschenrechte für Kinder“ ganzheitlich umzusetzen: als Werte- und Gestaltungsrahmen für das Lernen und Leben an der Schule. Kinder und Jugendliche lernen ihre Rechte kennen und sie aktiv auszuüben –  im Unterricht, in Projekten, im gesamten Schulleben und durch geeignete Partizipationsstrukturen. Alle an Schule Beteiligten entwickeln eine menschengerechte Kultur des Miteinanders in pädagogischen Beziehungen und der Kinder untereinander für eine Schule, die ein gutes Leben heute und in Zukunft fördert.“

Zum anderen richtet sich das Programm – analog zur Missbrauchsprävention in Kindertagesstätten – explizit an die Kinder und nicht an die Erwachsenen, die die eigentlichen Adressaten sein müssten, um sowohl für das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen als auch zu verhindern, dass es zu Vorkommnissen von sexuellem Missbrauch in staatlichen oder kirchlichen Kindertagesstätten kommt. Die allgemeine politische Stoßrichtung ist klar: Die wertebasierte Erziehung der Kinder wird zunehmend in staatliche Einrichtungen (Kita und Schule) verlagert und der Verantwortung ihrer Eltern entzogen. Mit immer neuen Projekten dringt der Staat in die Lebensbereiche der Kinder ein und es wird für Eltern immer schwieriger, ihr ureigenes Erziehungsrecht wahrzunehmen und ihre Kindern gemäß der eigenen Wertvorstellungen zu erziehen.

Sei es im Bereich der Sexualaufklärung („Vielfaltspädagogik“), in Bezug auf die vermeintliche geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung („Selbstbestimmungsgesetz“) oder nun auch in puncto „Kinderrechteschulen“ („Kinderrechte in die Verfassung“): Kinder werden auf diese Weise als von ihren Eltern unabhängige, mit eigenen Sonderrechten ausgestattete und in staatlicher Obhut zu erziehende Subjekte betrachtet. Dabei wird stets suggeriert, dass nur der Staat in der Lage ist, sich adäquat um das Wohl und die Interessen und Rechte der Kinder zu garantieren.

Die geplante flächendeckende Einführung von Kinderrechteschulen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Zerstörung von intakten Familienstrukturen.Eltern sollten sich ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf „die Pflege und Erziehung ihrer Kinder“ auf keinen Fall nehmen lassen und selbst entscheiden, welche Werte sie ihnen vermitteln.