Kita-Gesetz: Wer keine Kita besucht, wird trotzdem geprüft

Was passiert mit einem vierjährigen Kind, das keine Kita besucht, dem der Staat aber einen Förderbedarf attestiert? Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) beantwortet diese Frage nicht. Er wirft sie auf und schiebt die Beantwortung an die Landesregierungen weiter.

Der Referentenentwurf trägt den Namen KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz. Prien nennt ihn das „größte bildungspolitische Projekt dieser Koalition“. Künftig sollen alle Vierjährigen bundesweit einheitlich auf Sprache und Entwicklung geprüft werden. Auch jene Kinder, die zu Hause aufwachsen.

Was das Ministerium will

Das Ministerium begründet das Vorhaben mit ungleichen Startchancen: Bildungsunterschiede entstünden größtenteils schon vor der Einschulung, und Kinder aus armen oder nicht deutschsprachigen Familien seien in Kitas unterrepräsentiert. Bundesweite Standards sollen das ausgleichen. Bemerkenswert ist die zweite Begründungslinie. Die Gesetzesbegründung führt die Erwerbstätigkeit der Mütter, den Fachkräftemangel und das volkswirtschaftliche Wachstum als eigenständige Ziele an und beruft sich darauf, ein flächendeckendes Betreuungsangebot sei Voraussetzung für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts.

Das Kind erscheint hier als künftige Arbeitskraft, die Mutter als Reserve für den Arbeitsmarkt. Ob beim Ehegattensplitting oder der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners: Jedes große Projekt der Familienministerin scheint die Fremdbetreuung von Kindern und die Vollbeschäftigung von Müttern zum Ziel zu haben.

Was im Entwurf tatsächlich steht

Der Referentenentwurf sieht einen neuen Paragraphen 22c für das Achte Sozialgesetzbuch vor. Der verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei jedem Kind spätestens im fünften Lebensjahr den Sprachstand und den Entwicklungsstand feststellen zu lassen. Geprüft werden Selbstregulationsfähigkeiten, grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie mathematische Fähigkeiten. Bis 2031 soll nur der Sprachstand geprüft werden. Danach fällt diese Schranke weg.

Wird ein Förderbedarf festgestellt, schließt sich eine Förderung an. Wann das genau der Fall sein wird, besagt der Entwurf nicht. Er verlangt lediglich ein fachlich geeignetes und wissenschaftlichen Standards entsprechendes Verfahren, durchgeführt von „hierfür qualifizierten Fachkräften“, in aller Regel also vom Personal der Einrichtung selbst. Welches Testverfahren zum Einsatz kommt, an welchem Ort geprüft wird und ab wann ein Kind als förderbedürftig gilt, überlässt der Bund dem Landesrecht.

Ebenso offen bleibt, worin die Förderung besteht. Der Entwurf spricht von alltagsintegrierter Förderung und ergänzenden Maßnahmen und beziffert nur den Zeitaufwand: Eingeplant werden sollen zwei Stunden je Kind für die Erhebung des möglichen Förderbedarfs, dann mindestens dreißig Minuten je Kind und Woche für Planung und Begleitung.

Eine Strafe für Eltern, die ihr Kind der Prüfung nicht stellen, sieht der Entwurf zwar nicht vor. Er enthält aber auch keinen Satz, der sie davor schützt. Auch das ist Ländersache. Die Eltern werden über das Verfahren „vorab“ informiert. Nach ihrer Einwilligung fragt der Entwurf nicht.

Der Absatz, der Familien ohne Kita betrifft

Absatz 5 betrifft die Kinder, die im fünften Lebensjahr keine Tageseinrichtung besuchen. Auch bei ihnen soll der Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt und bei Bedarf eine Förderung angeboten werden. Ob ein Angebot auch abgelehnt werden darf, steht dort nicht. Der Entwurf regelt weder, ob Eltern bei festgestelltem Förderbedarf selbst entscheiden dürfen, noch was geschieht, wenn sie sich gegen die Förderung entscheiden. Stattdessen folgt der Satz, der alles offenlässt: „Das Nähere regelt das Landesrecht.“

Wie dieses Nähere gemeint ist, steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort erwartet die Regierung von den Ländern bei ermitteltem Förderbedarf ausdrücklich „verpflichtende Fördermaßnahmen und -konzepte“. Der Entwurf selbst hält fest, dass es in neun Ländern bereits verpflichtende Sprachfördermaßnahmen gibt, teilweise gerade für Kinder ohne Kitaplatz. Für Eltern heißt das: Ein einziger unglücklicher Testtag im Leben eines Vierjährigen kann eine Förderkette auslösen, über deren Verlauf nicht mehr die Familie bestimmt. Ein Kind, das an diesem Vormittag nicht mitmachen will, hat aber kein Sprachproblem.

Aus Beratung wird Hinwirkung

Der Entwurf ändert außerdem Paragraph 24. Bisher müssen die Jugendämter Eltern, die für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und über die pädagogische Konzeption der Einrichtungen informieren und sie bei der Auswahl beraten. Diese Pflicht gilt gegenüber Eltern, die von sich aus kommen. Künftig sollen die Ämter darüber hinaus „durch geeignete Maßnahmen auf die Inanspruchnahme hinwirken“.

Was damit gemeint ist: Niedrigschwellige Informations- und Brückenangebote sowie vereinfachte Antragsverfahren nach dem Vorbild des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“. Zusätzlich darf das Landesrecht bestimmen, dass Eltern eine geplante Inanspruchnahme innerhalb einer Frist vorher anzeigen müssen. Tatsächlich nennt das Ministerium als erstes Ziel des Gesetzes, mehr Kinder in öffentliche Betreuung bringen zu wollen. Wahlfreiheit sieht anders aus.

Auf Anforderung der Grundschule übermittelt die Kita künftig Namen, Geburtsdatum, Testergebnis und Förderergebnis des Kindes. Bisher war dafür in aller Regel die Einwilligung der Eltern nötig. Die Gesetzesbegründung benennt genau das als Hindernis: Die Länder hätten berichtet, eine Einwilligung liege nicht immer vor, weshalb die Weitergabe unterbleibe. Der Entwurf beseitigt das Hindernis, indem er die Eltern übergeht.

Die Länder verweigern die Zustimmung

Ende Juli hat die Jugend- und Familienministerkonferenz den Entwurf einstimmig abgelehnt. Ihre Vorsitzende, die hessische Sozialministerin Heike Hoffmann (SPD), erklärte, in der vorliegenden Fassung sei der Entwurf nicht zustimmungsfähig. Der Streit dreht sich um Geld: Der Bund gleicht den Ländern 2027 und 2028 je 1,493 Milliarden Euro aus, ab 2030 nur noch 993 Millionen Euro jährlich, und macht zugleich neue Personalvorgaben. Der Paritätische Gesamtverband urteilte, der Bund bestelle, ohne zu bezahlen. Die Kita-Fachverbände lehnen den Entwurf ebenfalls ab und sprechen von mehr Testdruck bei mangelhafter Finanzierung, von einer schleichenden Verschulung der frühen Kindheit.

Prien hält am Vorhaben fest und hat eine Überarbeitung angekündigt. Der hier zitierte Entwurf ist noch die abgelehnte Fassung, eine neue liegt bislang nicht vor. Den Ländern droht die Ministerin, es gebe im kommenden Jahr sonst gar kein Geld mehr. Die Finanzierung durch das geltende KiTa-Qualitätsgesetz endet zum 31. Dezember, einen Anspruch auf Verlängerung haben die Länder nicht.

Ein Termin für den Kabinettsbeschluss ist bisher nicht bekannt. Danach ginge der Entwurf in den Bundestag, und weil er die Länder finanziell belastet, braucht er die Zustimmung des Bundesrates, also derselben Länder, die ihn gerade abgelehnt haben. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027, die Pflicht zu Feststellung und Förderung zum 1. Januar 2029.

Die Forschung belegt: Bildung gelingt am besten durch Bindung. Wer Kindern also bessere Startchancen verschaffen will, sollte funktionierende, auf Dauer angelegte Familienstrukturen ermöglichen und Eltern die Freiheit erhalten, ihre Kinder selbst zu erziehen. Ein Gesetz, das Kleinkinder in ein starres Schema aus Prüfungen presst, Ergebnisse ohne Einwilligung weiterreicht, Förderung verpflichtend machen lässt und Behörden gegen Eltern in Stellung bringt, bewirkt genau das Gegenteil und ist eine Gefahr für die Familien.

Hinweis: Das Titelbild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz generiert.

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