Klammheimlich bahnt sich etwas an, wovor wir dringend warnen müssen, denn die Einschläge kommen immer näher: Ende Juni beschlossen auch im Saarland Regierungsfraktion SPD und Oppositionsführer CDU gemeinsam die Forderung, „sexuelle Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben.
Sie erinnern sich, daß sich bereits die CDU-geführten Landesregierungen NRW, Schleswig-Holstein, Berlin und Rheinland-Pfalz für diese Änderung einsetzen, unterstützt vom SPD- und Linke-regierten Mecklenburg-Vorpommern. Auf deren Betreiben hat der Bundesrat schon im September 2025 den Bundestag aufgefordert, das Grundgesetz zu ändern. Nun reiht sich das Saarland ein. Noch steht eine Vorlage der Bundesregierung aus, aber diese kann jederzeit überraschend auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Knickt die Union ein?
Das Problem ist, daß viele Leute und gerade auch die Bundestagsabgeordneten das Thema überhaupt nicht auf dem Schirm haben, während im Hintergrund alles getan wird, diese brandgefährliche Nummer ins Rollen zu bringen.
Um rechtzeitig MdBs und Öffentlichkeit über die Gefahren aufzuklären, haben wir jetzt einen kurzen professionellen Videoclip „Warum „sexuelle Identität“ nicht ins Grundgesetz gehört – in drei Minuten erklärt“ produziert.
Es fällt auf, daß immer mehr Landesverbände der CDU die Forderung unterstützen, „sexuelle Identität“ im Grundgesetz zu verankern, inzwischen auch einzelne CDU-MdBs, während die Gesamt-Fraktion der Union im Bundestag bislang nicht mitzieht. Der Unionsabgeordnete Martin Plum sagte im Oktober noch, das Grundgesetz schütze bereits umfassend, die Änderung sei daher gar nicht nötig. Aber wie lange hält die Fraktion diesem Druck aus den eigenen Reihen stand, bevor es im Bundestag zur Abstimmung kommt?
Pädophile könnten ihre vermeintlichen Rechte einklagen
„Sexuelle Identität“ ist kein fest umrissener Rechtsbegriff, sondern ein ideologisch motivierter Kampfbegriff. Diesen mit Verfassungsrang auszustatten, hieße, daß LSBT-Lobbygruppen ihre Bandbreite an Forderungen vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen könnten. Genau dies hat die Pädophilenorganisation „Krumme 13“ bereits angekündigt.
Aus dem Grundgesetz würde ein Buntgesetz, mit gravierenden Folgen, gerade auch für Kinder.
Deshalb müssen wir ab sofort gegensteuern und dafür sorgen, daß die Bundestagsabgeordneten der Union nicht einknicken.
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