Am 14. Oktober wählt Bayern einen neuen Landtag. Als Aktionsbündnis DemoFürAlle haben wir die Spitzenkandidaten der aussichtsreichen Parteien deshalb nach ihrer Haltung zu unseren familien- und bildungspolitischen Standpunkten befragt. Auf unserem Fragebogen sollten die Parteien per Kreuzchen angeben, ob sie unsere jeweiligen Positionen teilen, ablehnen oder noch unentschieden sind und ihre Haltung gegebenenfalls kommentieren. Hier sind die Antworten der Parteien (Achtung: Wir sind überparteilich – das hier ist keine Wahlwerbung!)
AfD und Bayernpartei stimmen mit unseren Äußerungen in nahezu allen Punkten überein. Auch mit der ÖDP gibt es viele Übereinstimmungen. Wenig überraschend gibt es gar keine Übereinstimmungen mit den familienpolitischen Ansichten der Grünen. Die CSU fällt insbesondere durch ihre Weigerung auf, gegen das verfassungswidrige Eheöffnungsgesetz eine Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen und durch ihre Haltung zum Thema Adoptionsrecht für Homo-Paare. Besonders aufhorchen lassen sollte auch das Engagement der CSU, sog. „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern, worin Experten die Aushebelung des Erziehungsrechts der Eltern (Art. 6 GG) sehen.
SPD, FDP, Linkspartei und Freie Wähler haben unsere Wahlprüfsteine unbeantwortet gelassen.
Folgende Aussagen (hier gekürzt und zusammengefaßt) werden von der AfD, der Bayernpartei, sowie – eingeschränkt – von der ÖDP unterstützt:
– Bayern sollte dringend eine Normenkontrollklage gegen das verfassungswidrige Eheöffnungs-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
– Jedes Kind hat ein natürliches Recht auf Mutter und Vater. Das ist auch bei Adoptionen zu beachten.
– Leihmutterschaft muß verboten bleiben.
– Gender Mainstreaming in Kita und Schule dient nicht der Gleichstellung, sondern leistet einer Verwirrung der Geschlechtsidentität Vorschub und ist deshalb abzulehnen.
– Schulische Sexualaufklärung darf nicht von Lobbygruppen der „Sexuellen Vielfalt“ – Stichwort: „Queere Bildung“ – durchgeführt werden.
– In Kindertagesstätten und Schulen ist auf schamverletzende und sexuell stimulierende pädagogische Inhalte (in Wort, Bild und Spiel) zu verzichten.
– Eine gesonderte Aufnahme von „Kinderrechten“ in die Verfassung würde die Aushebelung des Erziehungsrechts der Eltern zugunsten des Staates zur Folge haben und ist daher abzulehnen.
Eine Übersicht der Antworten inklusive aller Detailantworten finden Sie hier.