Es ist fünf vor zwölf. Die „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe hat drei Formulierungen für eine Grundgesetzänderung vorgelegt – mit schwerwiegenden Folgen für das Elternrecht. Jeder Bürger muss nun aktiv werden.
Am vergangenen Donnerstag hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe drei Formulierungen für eine Aufnahme von „Kinderrechten“ in das Grundgesetz präsentiert, aus denen nun Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen konkreten Gesetzesentwurf erarbeiten muss. Die erste Formulierung gilt dabei als „Minimalvariante“ und die dritte als „Maximalvariante“.
Erste Variante:
Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
Zweite Variante:
Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
Dritte Variante:
Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Die Formulierungen unterscheiden sich in einzelnen Begriffen und Formulierungen, gleichen sich aber in den wesentlichen Punkten: Die Eltern kommen nicht vor. Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann der Staat sich problemlos zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen.
Mehr noch, gerade durch die „Maximalvariante“ könnte die bereits bestehende „Kinderrechte-Industrie“ enormen Aufwind erfahren und flächendeckend vermeintliche Kinderschutzbeauftragte, Ombudsstellen etc. aus dem Boden sprießen sowie ungerechtfertigte Inobhutnahmen weiter ansteigen. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnte diese Industrie Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und so die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ durchsetzen.
Jetzt die Bundestagsabgeordneten kontaktieren
Steht das Elternrecht vor dem Aus? Wenn wir jetzt nicht aktiv werden, dann auf jeden Fall! Noch können wir die Entrechtung der Familien verhindern. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ließen sich nicht von den juristischen Fakten überzeugen. Aber am Ende entscheiden nicht die Minister über eine Grundgesetzänderung, sondern die Bundestagsabgeordneten. Bitte kontaktieren Sie deshalb Ihre Bundestagsabgeordneten per Brief, E-Mail und Telefon und überzeugen Sie sie, gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu stimmen.
Dafür haben wir einen kurzen Aufklärungsfilm produziert, einen Flyer entworfen und die fünf wichtigsten Argumente gesammelt. Jeder Bürger kann und muss sich nun für die Freiheit der Familien einsetzen.