Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in einer Studie verbindliche „Beteiligungsrechte“ und mehr „Partizipation“ für Kinder und Jugendliche unabhängig von Alter und Reife. Kinder sollen alles mitbestimmen dürfen: in Familie, KiTa, Schule und Politik. Experten warnen vor einer Überforderung der Kinder und Entrechtung der Eltern.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen morgens am Frühstückstisch, Ihr achtjähriger Sohn erscheint und erklärt Ihnen, statt Gemüse wolle er ab sofort nur noch Schokolade essen. Und statt Lesen stehe jetzt die Spielkonsole auf dem Nachmittagsprogramm. Seine kaum ältere Schwester pflichtet ihm bei. Das sei sein gutes Recht und, wo wir doch gerade dabei sind, sie werde von nun an nicht mehr den Klavierunterricht besuchen. Sie sei im Parlament einfach zu sehr eingespannt. Es gehe um die Planung neuer Spielstraßen im Viertel. Während Sie nur verdutzt schauen und weiterhin die Pausenbrote vorbereiten, gibt Ihnen Ihre zweijährige Tochter zu verstehen, dass sie sich nun nicht mehr wickeln lassen wolle.
Klingt absurd? Ist es auch. Klingt unrealistisch? Ist es nicht. Wenn es nach den „Kinderrechte“-Ideologen geht, so sollen Kinder – unabhängig von Alter und Reife – alles und überall mitbestimmen dürfen: in Familie, KiTa, Schule und Politik. Das Zauberwort heißt „Partizipation“ und demzufolge sollen Kinder von Anfang an, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. In ausführlicher Form dokumentiert das eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, die am vergangenen Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Ihre Quintessenz: Mehr Partizipation. Überall.
Neu ist die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen“ eigentlich nicht, sie erschien bereits 2009 zum ersten Mal, wurde nun allerdings zum dritten Mal überarbeitet und erneut der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bundestagsfraktionen der Grünen und Linken haben bereits ihre Zustimmung zu den Forderungen der Studie kundgetan, von denen die wichtigsten lauten:
- Verankerung der „Kinderrechte“ inklusive dem „Recht auf Beteiligung“ im Grundgesetz und den Landesverfassungen.
- Stufenweise Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 14 Jahre und bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre.
- Verbindliche Beteiligungsrechte in den Gemeindeordnungen.
- Gesetzliche Verankerung und Förderung von Kinderbeauftragten und Kinder- und Jugendparlamenten.
- Gesetzliche Verankerung von „Beteiligungsrechten“ für Kinder in KiTas und Schulen.
- „Partizipation“ soll Bestandteil der Weiterbildungen von KiTa- und Schulleitern werden.
Auf 100 Seiten gehen die Autoren der Studie detailliert auf die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer rund um die „Kinderrechte“ ein. Als Maßstab für ihre Bewertung dient ihnen dabei die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die sie auch der Politik als Vorbild für die gesetzlichen Verankerungen der „Kinderrechte“ vorschlagen.
Laut Thomas Krüger, dem Präsidenten des Deutschen Kinderhilfswerkes, würden Kinder und Jugendliche „durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert“. Dagegen erklärten auf unserem Kinderrechte-Symposium am 23. Februar in München die Kinderpsychiaterin und Kindergartengründerin Dr. Elke Möller-Nehring und die Kindergartenleiterin Elisabeth Suntinger, wie dieses Übermaß an „Partizipation“ die Kinder überfordern und ihrem Entwicklungsstand schlicht nicht gerecht würde.
Die Fachfrauen berichteten von „KiTa-Verfassungen“, in denen von „KiTaparlamenten“ als „Verfassungsorganen“ die Rede sei und festgelegt würde, dass Kinder ohne Altersuntergrenze selbst entscheiden sollen, ob, was und wie viel sie essen oder ob und von wem sie gewickelt werden. Allen Ernstes sollen die Kinder sogar über Personal und Finanzen der KiTa mitentscheiden. Auch in der Studie des Kinderhilfswerkes heißt es über KiTas, „es müssen regelmäßig Beteiligungsgremien tagen und parallel zu einzelnen Themen projektorientierte Beteiligungsverfahren durchgeführt werden“ (Seite 95).
„Kinderrechte“-Ideologen behaupten häufig, ohne „Kinderrechte“ würden Kinder wie kleine Erwachsene angesehen und behandelt. Tatsächlich ist aber das genaue Gegenteil der Fall: „Kinderrechte“ negieren die natürlichen Unterschiede in Reife, Erfahrung, Wissen etc. zwischen Kindern und Erwachsenen. „Kinderrechte“ belasten Kinder mit Entscheidungen, Konflikten und Fragen, mit denen sie sich nur wenig oder gar nicht beschäftigen müssten. Denn bislang kümmern sich darum zuvörderst deren Eltern. Eltern sind bis zur Volljährigkeit der Kinder der erste Interessensvertreter und Ansprechpartner. Es ist erschreckend, wenn allerdings in der Studie des Kinderhilfswerkes unter den Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche nicht die Eltern genannt werden, stattdessen aber beispielsweise Kinderbeauftragte, Kinderbüros, Kinder- und Jugendparlamente oder Jugendverbände (Seite 25).
Viele Rechtswissenschaftler warnen, dass durch „Kinderrechte“ im Grundgesetz ein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben werden könnte. Unter den Schlagwörtern „Partizipation“ und „Beteiligungsrechte“ ist dies seit einigen Jahren bereits in vollem Gange. Um so wichtiger und dringender ist es, das Elternrecht jetzt kraftvoll zu verteidigen und über die Gefahren sog. „Kinderrechte“ im Grundgesetz aufzuklären. Bestellen Sie unseren Kinderrechte-Flyer, sprechen Sie mit Ihrem Abgeordneten und unterstützen Sie unsere Kampagne „‘Kinderrechte‘ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!“