Sexualpädagogische Konzepte: Kita-Vertrag prüfen

Der erschütternde Dokumentarfilm „Tatort Kita. Der woke Angriff auf unsere Kinder“ zeigt eindrücklich: Übergriffige sexualpädagogische Konzepte in Kindertagesstätten sind mittler­weile weit verbreitet, obwohl sie das seelische und körperliche Wohlergehen der Kinder massiv gefährden. Kommt es dann zu sexuellen Übergriffen unter Kindern, so sind nicht nur diese, sondern auch ihre Eltern traumatisiert und fragen sich, wie es so weit kommen konnte.

Ein wichtiger Schritt, unliebsame Überraschungen zu vermeiden und nicht eines Tages unvor­bereitet mit sexuellen Übergriffen unter Kindern in Ihrer Kita konfrontiert zu werden, besteht darin, dass Sie als Eltern sich vor der Unterschrift unter den Kita-Vertrag dessen Inhalt genau durchlesen und alle Konzepte der Einrichtung vorlegen und erklären lassen. Ver­fügt die Kita über ein sexualpädagogisches Konzept – das zu erstellen sie im Übrigen nicht verpflichtet ist! –, welches Gegenstand des Kitavertrages ist, sollten Sie unbedingt Ihre Bedenken dagegen äußern. Fügen Sie dem Vertrag einen Passus bei, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Kind sich unbeaufsichtigt mit anderen Kindern zu Körpererkundungen in Rückzugsräumen („Kuschelecken“) aufhält und an sog. „Doktorspielen“ teilnimmt.

Die 5 wichtigsten Argumente gegen sexualpädagogische Konzepte in Kindertagesstätten

  1. Seit 2021 sind Kindertagesstätten gemäß §45 Abs. 4 SGB VIII zwar verpflichtet, ein Präventions- bzw. Schutzkonzept für ihre Einrichtung zu erstellen, um die Betriebser­laubnis zu erhalten. Zur Einführung eines sexualpädagogischen Konzepts sind sie dage­gen nicht verpflichtet. Dies erfolgt freiwillig.
  2. Die Einführung eines sexualpädagogischen Konzepts wird oft mit der Behauptung be­gründet, Kinder seien von Geburt an sexuelle Wesen und müssten deshalb frühzeitig in ihrer sexuellen Entfaltung unterstützt und begleitet werden, damit sie später ein erfülltes Sexualleben führen könnten. Diese Behauptung beruht auf den Thesen des pädophilen Missbrauchstäters Helmut Kentler und seiner Nachfolger und ist wissenschaftlich nicht belegt.
  3. Sexualpädagogische Konzepte orientieren sich meist an der Matrix der WHO-/BZgA-Standards für die Sexualaufklärung in Europa von 2011. Eine Studie der französischen Kinderschutzorganisation Mamans Louves hat diese 2024 untersucht und explosive Ent­deckungen gemacht: Die im WHO-Papier zitierten Quellen stehen demnach zu etwa zwei Dritteln in engerem oder weiterem Sinne in Verbindung mit dem pädophilen Milieu.
  4. Sexualpädagogische Konzepte gehen i.d.R. mit der Einrichtung von gesonderten „Rück­zugsräumen“ (auch „Kuschelecken“ genannt) einher, in denen sich die Kinder unbeauf­sichtigt nackt gegenseitig erkunden können sollen. Das muss unter allen Umständen un­terbunden werden, denn dort finden sexualisierte Übergriffe unter Kindern am ehesten statt!!
  5. Sexuellen Übergriffen bei in Kuschelecken vorgesehenen Körpererkundungen (verharm­losend „Doktorspiele“ genannt) soll kommunikativ dadurch entgegengewirkt werden, dass die Regeln dafür ausführlich und wiederholt mit den Kindern besprochen werden (z.B. „Nein heißt Nein“, „Nichts in Körperöffnungen stecken“). Das ist sexueller Miss­brauch mit Ansage: Zum einen werden Kinder dadurch erst auf Ideen gebracht, auf die sie selbst gar nicht kämen und zum anderen sind 3- bis 6-Jährige gar nicht in der Lage, jederzeit „selbstbestimmt“ NEIN zu sagen und sich gegen Übergriffe, die ggf. auf­grund eines Machtgefälles auch unter Gleichaltrigen entstehen, zur Wehr zu setzen.

Wir fordern daher: Zum Schutz unserer Kinder müssen alle sexualpädagogischen Konzepte in Kindertagesstätten sofort zurückgezogen werden!