Geschlechtsänderungs-OPs für Kinder: Selbstbestimmung oder Kindesmisshandlung? Jetzt Faltblatt bestellen

Die Transgender-Agenda stößt mancherorts auf entschiedenen Widerstand: Der Gouverneur des US-Bundesstaates Texas, Greg Abbott, will jetzt operative Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen, gegengeschlechtliche Hormone und Pubertätsblocker als „Kindesmisshandlung“ einstufen und strafrechtlich ahnden.

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Abbott beruft sich dabei auf eine förmliche Stellungnahme des texanischen Generalstaatsanwalts. Dessen zentrales Argument: Laut texanischem Familienrecht darf dem Wachstum und der Entwicklung des Kindes kein Schaden zugefügt werden. Geschlechtsumwandlungen und Pubertätsblocker bergen allerdings das erhebliche Risiko einer Sterilisation. Es sei demnach Kindesmisshandlung, solchen Behandlungen, die zu Unfruchtbarkeit führen können, zuzustimmen, bevor die Minderjährigen die Rechtsfähigkeit erhalten haben, darüber selbst zu entscheiden.

Geschlechtseintrag als Sprechakt?

Deutschland geht derweil den entgegengesetzten Weg: Noch vor der Sommerpause sollen das grüne Bundesfamilienministerium und das FDP-geführte Justizministerium die „Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes“ ausarbeiten.

Dadurch sollen der Geschlechtseintrag zum willkürlichen Sprechakt werden, psychiatrische Gutachten als Voraussetzung wegfallen und operative Eingriffe ab 14 Jahren möglich werden. Wenn Eltern sich widersetzen, können sie durch das Familiengericht entrechtet werden.

Noch sind die Gefahren des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ in der breiten Masse nicht bekannt. Deshalb müssen wir jetzt eine Aufklärungsoffensive starten: Wir haben ein Faltblatt entworfen, das in wenigen Sätzen alles Wichtige zusammenfasst, was Eltern über diesen Plan der Bundesregierung wissen müssen.

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Bestellen Sie jetzt kostenfrei unser Faltblatt „Kinderfalle Trans-Hype: Jetzt aktiv werden!“ und verteilen Sie es bitte an Ihre Freunde und Verwandten, an Lehrer, Erzieher, Abgeordnete, Pfarrer etc. Informieren Sie auch ganz gezielt Eltern darüber, welche Ziele die Ampel-Koalition abseits der großen Schlagzeilen verfolgt.

Übrigens: Die Biologin Rieke Hümpel spießt aktuell in der WELT bildhaft-witzig das Gendermärchen von der „Geschlechtervielfalt“ auf. Für alle Lebewesen gilt, so Hümpel, was den Unterschied macht: „Trommelwirbel: die Keimzellen! Keimzellen sind spezialisiert – und zwar auf die Fortpflanzung zu zweit. (…) Diese Zweiteilung der Keimzellen gilt seit Urzeiten und weltweit; für Apfelbäumchen, Schnecken und ganze Elefanten. Immer sind es nur zwei Keimzelltypen. Zwei. 2.“

Zu guter Letzt darf ich Ihnen die neueste Folge unseres Podcasts „Familie & Gedöns“ empfehlen: Unsere beiden Moderatoren sprechen darüber, was die Jugend von Gendersprache hält, wie hoch der LSBT-Anteil in der Gesellschaft ist und listen in einer neuen Rubrik aktuelle Absurditäten auf. Wie immer finden Sie die Episode auf YouTube, Spotify, GooglePodcasts und ApplePodcasts. Verbreiten Sie den Podcast gerne im Netz!