Familienpolitik in den Wahlprogrammen

Wir haben die wichtigsten familien- und bildungspolitischen Aussagen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zusammengetragen und hier in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

AfD:

  • „Die Sterbehilfe in der Form der „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland aus gutem Grunde verboten. Ein „Rechtsanspruch“, wie er auch durch die Gerichte immer wieder thematisiert wird, ist strikt abzulehnen.“ (S. 41)
  • „Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, ist die Keimzelle der Gesellschaft. (…) Durch Trans-Gender-Hype, Frühsexualisierung und ein als Kinderrechte-Aufklärung getarntes Ausspielen der Jugendlichen und Kinder gegen ihre Eltern wird der Zusammenhalt in den Familien gefährdet. Die Arbeit im Haushalt wird stark abgewertet und der Wert der Familien- und Erziehungsarbeit völlig unterschätzt. Mütter zählen in der „woken“ Gesellschaft nur, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ihre Kinder möglichst schon im Babyalter in staatliche Ganztagsbetreuung geben. (…) Der Staat darf nicht in die Familien hineinregieren, sondern muss für gute und gesunde Rahmenbedingungen sorgen. Forderungen der AfD:
    • Kinderrechte sollen nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden, da Kinder bereits Träger aller Grundrechte sind. Letztlich stellen „Kinderrechte“ auch Durchgriffsrechte des Staates gegen die Erziehungsrechte der Eltern dar. Genau davor soll das Grundgesetz jedoch schützen.
    • Kinder sollen in der Schule zu Ehe, Partnerschaft und Familienzusammenhalt unterrichtet werden, um später stabile Familien gründen zu können.
    • Der generationenübergreifende Zusammenhalt mit Großeltern und Urgroßeltern soll gefördert werden.“ (S. 144ff)
  • „Willkommenskultur für Kinder: Das Recht auf Leben ist ein fundamentales Menschenrecht. Ohne dieses Recht kann kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden. Durch die Befruchtung wird aus der Eizelle ein menschlicher Embryo. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht aber einem Wunsch der Mutter auf Abtreibung diametral entgegen. Aus Sicht der AfD sind die Regelungen der §218 ff StGB ausgewogen und bedürfen keiner Änderung, lediglich einer konsequenten Umsetzung. (…) Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. (…) Forderungen der AfD:
    • Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.
    • Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.
    • Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.
    • Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.
    • Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern.
    • Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.
    • Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.
    • Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.“ (S. 148ff)
  • „Die zwei Geschlechter sind eine biologische Tatsache: (…) Kinder und Jugendliche werden durch einen Trans-Kult in Kita, Schule, Medien, im Internet und durch Gleichaltrige manipuliert. Daraus kann eine falsche Wahrnehmung folgen. Vorschnelle Diagnosen führen dann zur Gabe von Hormonen wie Pubertätsblockern, die ein hohes Risiko für Herzinfarkt, Unfruchtbarkeit und Depression bis hin zum Selbstmord bergen. Zusätzlich können Stimmungsschwankungen, Essstörungen, Psychosen, eine verringerte Libido, Knochen- und Leberschäden und eine verkümmerte Gehirnentwicklung auftreten. Die Bewerbung und Verabreichung von Pubertätsblockern und Hormonen stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. In der weiteren Folge kommt es als logische Konsequenz zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung und damit zu einer unumkehrbaren Verstümmelung von jungen Menschen. Die Realität der Zweigeschlechtlichkeit muss wieder anerkannt werden, auch wenn das Geschlecht bei einer verschwindend geringen Anzahl von Menschen nicht eindeutig zugeordnet werden kann. (…) Forderungen der AfD:
    • Es darf keine Indoktrination von Kindern und Jugendlichen durch Trans-Kult, Frühsexualisierung und Genderideologie geben. Jede staatliche Förderung dafür muss eingestellt werden.
    • Die Behandlung hinsichtlich einer Geschlechtsumwandlung darf nur unter strenger ärztlicher Betreuung und erst ab Volljährigkeit stattfinden. Zuvor müssen psychologische Beratungsgespräche erfolgen.
    • Die Verwendung von Pubertätsblockern zur Einleitung einer Geschlechtsumwandlung muss verboten werden.
    • Die Benennung der Wirklichkeit darf nicht strafbewehrt sein. Jeder hat das Recht, sich auf wissenschaftliche Tatsachen zu berufen.
    • Das Selbstbestimmungsgesetz, welches am 01. November 2024 das Transsexuellengesetz von 1980 abgelöst hat, ist vollumfänglich zurückzunehmen.“ (S. 150f)
  • „Verantwortungsvolle Kinderbetreuung: Linke Ideologen versuchen in den letzten Jahren verstärkt, Kinder möglichst früh zu beeinflussen. Zum Beispiel werden heute TransKult und Klimahysterie Kindern schon im Vorschulalter nähergebracht. Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ versucht, Kinder in Bezug auf ihre sexuelle Identität zu verunsichern und Geschlechterrollen aufzulösen. Sie werden dadurch massiv in ihrer Entwicklung gestört. Kinder haben das Recht, ohne Verletzung ihrer Intimsphäre und ihrer Schamgrenzen ihre eigene Sexualität zu entwickeln. (…) Forderungen der AfD:
    • Kitas und Schulen sind von Angst und Hysterie freizuhalten; den Kindern ist eine positive Lebenseinstellung zu vermitteln. Auch bei der Ausbildung zum Erzieher muss jede Indoktrination in Bezug auf Gender-Mainstreaming und andere Ideologien unterbunden werden.
    • Krippen und Kitas sind personell ausreichend und qualifiziert zu besetzen. Der bestehende Fachkräftemangel kann vor allem durch das von uns geforderte Betreuungsgehalt reduziert werden, das die Nachfrage nach Kita-Plätzen deutlich senken wird.
    • Zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund muss Deutsch als verpflichtende Sprache in Kitas durchgesetzt werden. In den Ländern sind entsprechende Fachaufsichten einzurichten.
    • Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sind Betriebskindergärten stärker als bisher zu fördern.“ (S. 152)
  • „Inobhutnahmen einheitlich regeln und Familien schützen: (…) Damit einher geht ein kontinuierlicher Anstieg von Inobhutnahmen durch die Jugendämter. Oft traumatisieren Inobhutnahmen Kinder weiter, die bereits zuvor in der Familie traumatisiert wurden, vor allem wenn sich die Entscheidungsverfahren in die Länge ziehen. (…) Eine Inobhutnahme darf nur erfolgen, wenn der Schaden beim Verbleib in der Familie größer wäre. Es muss mehr getan werden, um Fehlentscheidungen zu verhindern und Eltern möglichst immer in Maßnahmen einzubinden und in ihren Rechten, die Kinder zu beschützen, nicht zu verletzen. Forderungen der AfD:
    • Es müssen einheitliche Kriterien für Inobhutnahmen auf Bundes- und Länderebene definiert werden.
    • Die Anforderungen an Gutachten und Gutachter müssen klar und einheitlich definiert und durch ein Zulassungsverfahren sichergestellt werden.
    • Kompetente Familienmitglieder – zum Beispiel die Großeltern – sind der Übergabe an Pflegefamilien oder stationäre Einrichtungen immer vorzuziehen.
    • Inobhutnahmen sollen so kurz wie irgend möglich sein, die Bindung an die Eltern und Geschwister ist zu pflegen.“ (S. 154f)

BSW:

  • „Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, muss garantiert sein. Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“ (S. 34)
  • „Empfängnisverhütung ist meist Frauensache, d.h. dass Frauen in der Regel auch die Kosten hierfür tragen. Daher fordert das BSW, dass verschreibungspflichtige Verhütungsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Frauen und Mädchen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.“ (S. 34)
  • „Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.“ (S. 34)
  • „Die Kategorie „Frauensport“ stellt auf das biologische Geschlecht ab – nicht auf subjektiv erlebte Genderidentität. Die Trennung im Leistungssport nach biologischem Geschlecht beruht darauf, dass Frauen in vielen Sportarten aufgrund physischer Unterschiede zu Männern bei gleichem Talent und Trainingsstand nicht konkurrieren können. Biologische Männer, die sich als Frauen fühlen, in der Frauenkategorie antreten zu lassen, ist unfair und widerspricht dem Kerngedanken sportlichen Wettbewerbs.“ (S. 34)
  • „Nach Auffassung des BSW sollen Sexualstraftäter keinen Rechtsanspruch auf den Wechsel ihres Geschlechtseintrags haben. Als Straftat soll hingegen nicht geahndet werden, wenn die Presse oder das Opfer einen Sexualstraftäter einen „Mann“ nennt – auch wenn er als Frau angesprochen werden möchte.“ (S. 34)

Bündnis C (Auszug aus dem Grundsatzprogramm, da die Partei nur in Baden-Württemberg antritt):

  • „Allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist das Fundament für eine von Gott gesegnete Familie und für die Erziehung der Kinder. Sie ist die Keimzelle des Gemeinwesens. Deshalb gebührt ihr besonderer Schutz, sowohl steuerlich als auch rechtlich. Eheähnliche Verbindungen und so genannte Ehen zwischen Gleichgeschlechtlichen dürfen der Ehe von Mann und Frau nicht gleichgestellt werden.“ (S. 22)
  • „Das ideologisch begründete Aufheben des Pornographieverbots im Jahre 1973 hat sich im höchsten Maße als schädlich erwiesen. Kinder wurden sexualisiert, große Teile der Bevölkerung sind moralisch verroht. Der Mensch und seine Geschlechtlichkeit wurden kommerzialisiert. Hier wollen wir die vor 1973 gültige Gesetzgebung wiederherstellen. Die Verbreitung pornographischer Darstellungen ist einzuschränken.“ (S. 23)
  • „Das so genannte „Gender-Mainstreaming“ setzt an Stelle der natürlichen, zweifaltigen Geschlechtlichkeit des Menschen eine Vielzahl sozial konstruierter Geschlechter („Gender“), auf deren soziale Gleichstellung die Politik und die Medien mittels Zwangsmaßnahmen und Manipulation hinwirken („Mainstreaming“). Letztlich führen diese Ansätze zu einer Zerstörung von Ehe und Familie, zu einer außerfamiliären, kollektiven Erziehung der Kinder und schließlich zu einer Zerrüttung des Gemeinwesens.“ (S. 23)
  • „Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sehen wir im wirksamen Schutz des Lebensrechts eines jeden Menschen vom Augenblick seiner Empfängnis bis zu seinem vollständigen, natürlichen Tod. Das Lebensrecht des Kindes im Mutterleib ist durch den Staat genauso strafbewehrt zu schützen wie das Lebensrecht eines jeden anderen Menschen. Flankie- rend muss die Bevölkerung darüber wieder aufgeklärt werden, dass der Mensch von Anfang an Mensch ist und ihm die Würde des Menschen zukommt. Junge Menschen müssen wieder zu einem ethisch verantwortlichen Umgang mit ihrer Sexualität angehalten werden. Gleichermaßen muss ein Konzept zur besseren Unterstützung von Schwangeren ausge- arbeitet werden. Adoptionsverfahren sind zu verein- fachen. Eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist abzulehnen. Auch am Ende des Lebens gilt: Der Mensch ist Mensch bis zu seinem vollständigen, natürlichen Tod. Es darf keine Form der Sterbehilfe und keinen Automatismus zur Organspende geben.“ (S. 23)
  • „Wir setzen uns für ein verstärktes Mitspracherecht der Eltern an den Schulen ein. Die Erziehung der Kinder ist die ursprüngliche Aufgabe und Pflicht der Eltern. Darum sollen sie auch einen größeren Einfluss auf den Charakter der Schule erhalten. In die Lehrplankommissionen sollten auch Vertreter der Eltern aufgenommen wer- den. Eltern haben jederzeit das Recht, ihre Kinder aus Gewissensgründen von einseitig ideologisch geprägten oder gar indoktrinierenden Unterrichtseinheiten (z. B. Sexualerziehung) fernzuhalten.“ (S. 25)

Bündnis Deutschland:

  • „BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert, das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ durch ein ausgewogenes und realitätsnahes Gesetz zu ersetzen, das die Rechte aller Bürger berücksichtigt. Dabei muss anerkannt werden, dass das biologische Geschlecht nicht einfach veränderbar oder beliebig wählbar ist. Es gibt nur zwei biologische Geschlechter, und diese Tatsache sollte die Grundlage der Gesetzgebung sein. Jeder Mensch sollte die Freiheit haben, nach seinem Lebenskonzept zu leben, doch diese Vorstellungen dürfen nicht anderen aufgezwungen werden. Gleichzeitig erkennt BÜNDNIS DEUTSCHLAND die Bedürfnisse von Menschen an und stellt sicher, dass, wenn aus medizinischen Gründen eine Geschlechtsanpassung notwendig ist, diese Behandlung durchgeführt werden kann. Das neue Gesetz sollte sich an den bewährten Grundlagen des Transsexuellengesetzes von 1980 orientieren und dabei die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen berücksichtigen. Zusätzlich müssen die Rechte der gesamten Bevölkerung im Fokus stehen, sodass eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erreicht wird. Mit diesem Ansatz schafft BÜNDNIS DEUTSCHLAND klare und faire Regelungen, die individuelle Bedürfnisse und gesellschaftliche Realität gleichermaßen berücksichtigen.“ (S. 20)
  • „Ideologische Spracherziehung in Form von Gendersprache lehnen wir ab. Gendern ist kein natürlicher Sprachwandel, sondern ideologisch motivierte Sprachlenkung. Im schulischen Bereich muss dem Erwerb der Lese- und Schreibkompetenz die oberste Priorität eingeräumt werden. Grammatik und Orthographie müssen nach konsistenten Regeln vermittelt werden. Sonderzeichen wie Sternchen und Unterstriche haben inmitten von Wörtern nichts verloren.“ (S. 59)
  • „Eine Familie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Frauen und Männer bringen jeweils geschlechtsspezifisch individuelle Aspekte in die Erziehung ein, die sich gegenseitig ergänzen und vervollständigen. Familien sind die Keimzelle unserer Gesellschaft, und gemäß Artikel 6 GG hat sich der Staat verpflichtet, diese aktiv zu schützen und zu fördern. Menschen sind Gemeinschaftswesen, für die die Familie einen festen Anker in den Stationen ihres Lebens bildet – von der Geburt über die Schulzeit, das Berufsleben und die Gründung einer eigenen Familie bis hin zum Ruhestand und Lebensende. Eine intakte Familie bietet Kindern Schutz und Geborgenheit; hier erfahren sie die Liebe ihrer Eltern. Kinder sichern den Fortbestand der Gesellschaft und sind Bindeglieder zwischen den Generationen. Es gehört zur Freiheit dazu, dass sich auch andere Zusammenstellungen als „Familie“ definieren können. Dies ist zu respektieren.“ (S. 62)
  • „BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod. Das Leben ungeborener Menschen bedarf unseres besonderen Schutzes. Das menschliche Leben beginnt per Gesetzt mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die geltende Rechtslage zur Abtreibung stellt einen schmerzhaften Kompromiss dar, der keinesfalls aufgeweicht werden darf. Wir setzen uns nicht nur für ein lebensbejahendes gesellschaftliches Klima ein, sondern auch für verstärkte Hilfsangebote für Mütter und Väter ungeborener Kinder.“ (S. 63)

CDU/CSU:

  • „Deutsch ohne Beipackzettel und Bevormundung. Wir stehen zur geschlechtergerechten Sprache. Den Gender-Zwang aus ideologischen Gründen aber lehnen wir ab, weil er Barrieren errichtet, Menschen ausgrenzt und bevormunden will. Wir setzen uns dafür ein, dass im öffentlichen Raum – an Schulen und Universitäten, im Rundfunk und der Verwaltung – auf die Gendersprache verzichtet wird.“ (S. 56)
  • „Wir stehen zum Leitbild von Ehe und Familie. Die Ehe als rechtlich verbindliche und auf Dauer angelegte Verbindung zweier Menschen steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daran halten wir fest.“ (S. 60)
  • „Unterschiedliche Lebensentwürfe respektieren. Verantwortung und Vielfalt gehören für uns zusammen. Nicht nur in klassischen Familien, sondern auch in Patchwork- und Trennungsfamilien sowie bei Alleinerziehenden und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“ (S. 60)
  • „Ehegattensplitting erhalten. Ehepartner, die unterschiedlich verdienen, dürfen nicht benachteiligt werden. Deshalb halten wir am Ehegattensplitting fest und wollen Kinder künftig stärker berücksichtigen.“ (S. 61)
  • „Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“ (S. 62)
  • „Kindeswohl schützen, Elternrechte stärken. Aus Gründen des Kindeswohls werden wir bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausschließen. Rechte des biologischen Vaters dürfen nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden.“ (S. 62)
  • „Kein Aufenthalt durch Scheinvaterschaften. Sie sind ein Betrug an der Gemeinschaft und am Kind. Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung stellen wir unter Strafe.“ (S. 62)
  • „Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.“ (S. 62)
  • „Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.“ (S. 62)
  • „Schutz und Würde des Lebens. Wir bauen die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung aus und wollen so einen würdevollen Abschied aus dem Leben ermöglichen. Die aktive Sterbehilfe lehnen wir ab. Für einen wirksamen Lebensschutz beschließen wir ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz.“ (S. 70)

DieBasis:

  • „Wir wollen die Spaltung der Gesellschaft bezüglich des biologischen Geschlechts beenden. Für uns haben Grammatik und Biologie nichts miteinander zu tun. Daher lehnen wir die sogenannte „Gendersprache“ sowie Gender- bzw. Geschlechterstudien ab. Das Selbstbestimmungsgesetz aus dem Jahr 2024 ist unverzüglich zu annullieren.“ (S. 12)
  • „dieBasis sieht das Wohl unserer Kinder als eines der wichtigsten Anliegen: Wir setzen uns für die Schaffung geeigneter Lernorte für alle ein. Wir wollen unsere Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung stärken, daher sprechen wir uns konsequent gegen eine Frühsexualisierung in Kindergarten und Schule aus. Auf die natürliche Scham der Kinder ist in allen Fällen Rücksicht zu nehmen.“ (S. 12)
  • „Wie in den meisten Ländern der Erde soll es auch in Deutschland statt der bisherigen Schul(anwesenheits-)pflicht ein Bildungsrecht mit eigener Bildungsverantwortung geben – mit individueller Bildungsbegleitung für Kinder aus benachteiligten Familien und verpflichtenden Nachweisen des Lernzuwachses.“ (S. 13)
  • „Die Lernenden setzen sich bei allen Themen (inklusive aktueller Tendenzen wie Frühsexualisierung, Gendern oder Angstpolitik – medizinisch, militärisch o. ä.) mit unterschiedlichen Sichtweisen, möglichen Absichten und Hintergründen kritisch auseinander.“ (S. 13)
  • „Die Erziehung darf nicht vollständig den beruflichen Karrieren geopfert werden, da es den Kindern nachhaltig schaden würde. Jedes Kind braucht die emotionale Bindung zu den Eltern.“ (S. 31)
  • „Das Selbstbestimmungsgesetz aus dem Jahr 2024 („Geschlechtsänderung ab 14 Jahren auch gegen den Willen der Eltern ist durch einfache Erklärung beim Standesamt möglich“) ist unverzüglich zu annullieren. Jugendliche befinden sich in einer sensiblen Lebensphase, in der unumkehrbare falsche Entscheidungen verhängnisvoll sein können.“ (S. 31)
  • „Die rechtliche Rolle von Familiengerichten und Jugendämtern muss neu bewertet werden. Deutsche Jugendämter sind weltweit führend bei den Inobhutnahmen von Kindern. Wir fordern eine Überprüfung dieser Kindesentnahmen durch ein unabhängiges und nicht staatliches Gremium. Dieses Gremium sollte auch Pflegefamilien und Adoptionen näher beleuchten, ob bei der Vermittlung Kinderhandel vorliegt und ob sie dem Wohl des Kindes entsprechen.“ (S. 31f)
  • „Da es keine verbindliche Definition dafür gibt, was man unter dem „Kindeswohl“ zu verstehen hat, fordern wir eine klare Beschreibung dafür, die dann gesetzlich niedergeschrieben sein soll. Auch Schulen und andere Betreuungseinrichtungen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie dem Kindeswohl gerecht werden.“ (S. 32)

Die Linke:

  • „Regenbogenfamilien müssen gleichgestellt werden. Das Abstammungsrecht muss reformiert werden, denn es diskriminiert queere Familien.“ (S. 16)
  • „Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört. Sämtliche Verhütungsmethoden sollen von den Krankenkassen bezahlt werden.“ (fS. 46)
  • „Eine künstliche Befruchtung (Kinderwunschbehandlung) muss allen zur Verfügung stehen, unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehe oder Beziehungsstatus, auch Ledigen. Sie muss von den gesetzlichen Krankenkassen (teil-)finanziert werden.“ (S. 47)
  • „Artikel 3 des Grundgesetzes muss um den Schutz der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität erweitert werden.“ (S. 47)
  • „Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.“ (S. 47)
  • „Wir wollen, dass es eine umfassende Gesundheitsversorgung queerer Menschen gibt und diese gerade für trans*Personen gesetzlich garantiert ist und auch von den Krankenkassen übernommen wird. Die Versorgungsqualität darf nicht vom Wohnort abhängen. Es braucht eine flächendeckende medizinische Versorgung, die entsprechenden Einrichtungen und Angebote müssen zudem niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein Zugangsmöglichkeiten zB zur Prä-Expositions-Prophylaxe und zu Hormonpräparaten müssen ausgebaut werden. Dazu muss eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung durch Fachärzt*innen aufgebaut werden.“ (S. 47f)

FDP:

  • „Wir bekämpfen Diskriminierung gegenüber LSBTI, setzen den Nationalen Aktionsplan „Queer leben“ um und statten die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld finanziell besser aus. Die Polizei soll LSBTI-feindliche Hasskriminalität bundesweit einheitlich erfassen und verfolgen. Artikel 3 GG wollen wir um die sexuelle Identität ergänzen.“ (S. 24)
  • „Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“ (S. 28)
  • „Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. Ein modernes Familienrecht soll die den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern.“ (S. 30)
  • „Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.“ (S. 33)

Freie Wähler: 

  • „Das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität gehört, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, zu den persönlichen Rechten des Einzelnen. Dieses Recht muss jedoch in der gesetzgeberischen Praxis in einen Ausgleich zum Beispiel mit Frauenrechten und dem Kinderschutz gebracht werden. Beim Selbstbestimmungsgesetz ist dieser Ausgleich nicht in allen Bereichen gelungen. Es braucht daher eine Überarbeitung des Gesetzes noch in der kommenden Wahlperiode mit dem Ziel den gesellschaftlichen Frieden wiederherzustellen. Frauenrechte und transidente Persönlichkeitsrechte dürfen nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden können.“
  • „Das Thema Trans muss in den ärztlichen und therapeutischen Curricula fest verankert werden. Dies gilt sowohl für die medizinische Ausbildung von Studierenden an Universitäten als auch für das Fortbildungsangebot der Ärztekammern in den Ländern. Letzteres soll insbesondere dem bestehenden Supervisions- und Fortbildungsbedarf in Arztpraxen oder anderen Institutionen in den Ländern gerecht werden. Unsere Verantwortung besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen gebietet es, gerade in der oftmals schwierigen Phase des Erwachsenwerdens und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität ideologiefreie Orientierungshilfe zu geben und medizinische Eingriffe nur nach intensiver fachkundiger Beratung vorzunehmen. Das aktuelle Selbstbestimmungsgesetz muss korrigiert werden.“
  • „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir treten dafür ein, dass die notwendige Beratung durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden.“ (S. 52)“Familie ist für uns überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen, unabhängig vom Geschlecht und der sexuellen Orientierung. Aber Vielfalt und Verantwortung gehören für uns zwingend zusammen. Vielfalt heißt für uns, die Vielfältigkeit der Familienformen zu sehen und anzuerkennen. Damit Vielfalt aber auch für alle zur Bereicherung werden kann, braucht es Verantwortung. Eigenverantwortung und Selbstbestimmung müssen Hand in Hand gehen mit der Verantwortung gegenüber den Mitmenschen – vor allem gegenüber den Kleinsten. Im Mittelpunkt jeder Familien- und Gesellschaftspolitik stehen für uns die Kinder.“
  • „Bildung ist Ländersache. Im Zuge der Behandlung des Themas Sexualität und sexuelle Identität liegt uns daran, dass dies ideologie- und diskriminierungsfrei sowie altersgerecht erfolgt.“

Grüne:

  • „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir treten dafür ein, dass die notwendige Beratung durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden.“ (S. 52)
  • „Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ haben wir in der Bundesregierung einen Plan zur Stärkung von queerem Leben vorgelegt. Diesen wollen wir verstetigen. Zur weiteren Umsetzung wollen wir mit einem Bundesförderprogramm die nötigen Mittel bereitstellen. So stärken wir queere Beratungs- und Projektstrukturen. Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes verankern und Hasskriminalität gegen LSBTIQ* entschlossen bekämpfen. Dazu verbessern wir die Erfassung von queerfeindlichen Straftaten.“ (S. 52)
  • „Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll es unter anderem einen Anspruch auf bei einer Transition notwendige medizinische Maßnahmen geben und die Kosten von den Krankenkassen übernommen sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie anderer sexuell übertragbarer Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle.“ (S. 52)
  • „Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*-Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können.“ (S. 52)
  • „Das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität gehört, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, zu den persönlichen Rechten des Einzelnen. Dieses Recht muss jedoch in der gesetzgeberischen Praxis in einen Ausgleich zum Beispiel mit Frauenrechten und dem Kinderschutz gebracht werden. Beim Selbstbestimmungsgesetz ist dieser Ausgleich nicht in allen Bereichen gelungen. Es braucht daher eine Überarbeitung des Gesetzes noch in der kommenden Wahlperiode mit dem Ziel den gesellschaftlichen Frieden wiederherzustellen. Frauenrechte und transidente Persönlichkeitsrechte dürfen nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden können.“ (S. 85)

SPD:

  • „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf echte Mitbestimmung! Wir werden starke Kinderrechte auch im Grundgesetz verankern, um Schutz, Beteiligung und Förderung sicherzustellen. Ab 16 Jahren sollen junge Menschen mitentscheiden können, deswegen senken wir das aktive Wahlalter.“ (S. 23)
  • „Gleichstellung werden wir auch künftig – im Sinne des Gender Mainstreaming – zu einem Leitprinzip aller Ressorts der Regierung machen. Dabei orientieren wir uns an den „drei R“ der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik: Rechte, Ressourcen, Repräsentanz. Mit einer Folgenabschätzung aller Maßnahmen, Gesetze und des Bundeshaushalts erreichen wir mehr Gleichstellung. Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes soll weiterentwickelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.“ (S. 41)
  • „Antifeminismus und Anti-Gender-Bewegungen bedrohen unser freiheitliches Zusammenleben. Wir werden dem entgegentreten, indem wir Antifeminismus, Sexismus und jegliche Formen von Diskriminierungen bekämpfen und gegen Herabwürdigungen und Hassreden vorgehen.“ (S. 41)
  • „Wir wollen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch Anti-Feminismus in den Fokus nimmt, um gezielt frauenfeindliche Diskriminierung zu verhindern.“ (S. 41)
  • „Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.“ (S. 42)
  • „Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz (GG) explizit auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erweitern. Artikel 3 Abs. 3 GG werden wir daher entsprechend erweitern.“ (S. 42)
  • „Wir wollen dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden.“ (S. 42)
  • „Den Aktionsplan „queer Leben“ der Bundesregierung werden wir unter Beteiligung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln: Der Aktionsplan wird in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft fortgeschrieben, um die Lebensrealität queerer Menschen besser zu berücksichtigen. Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften. Ein Zurück wird es mit uns nicht geben.“ (S. 42)

Werteunion (Auszug aus dem Grundsatzprogramm, da die Partei nur in NRW antritt):

  • „Familie ist die Grundlage für alles in unserem Leben und gleichzeitig das Herzstück unserer Gesellschaft. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Entfaltung persönlicher Freiheit und für eigenverantwortliche Entscheidungen erhalten und verbessern. Die WerteUnion setzt sich für eine die Familien wertschätzende und ihre Leistungen für das Gemeinwesen anerkennende ressortübergreifende Familienpolitik ein. Auch Getrennt- und Alleinerziehende müssen eine besondere Anerkennung erfahren und in ihren oft schwierigen Situationen aufgefangen und in geeigneter Weise unterstützt werden. Wir wollen die Anreize für Eigentumsbildung fördern. Das Selbstbestimmungsgesetz und die Legalisierung von Cannabis werden rückabgewickelt. Wir sind strikt gegen die Abschaffung des Paragraphen 218 StGB, die Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft sowie gegen die Frühsexualisierung unserer Kinder. Die Erziehungsrechte der Eltern haben Vorrang vor dem staatlichen Eingriff.“