Ausgerechnet auf Initiative der CDU-geführten Landesregierungen von Berlin, NRW und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat im vergangenen September beschlossen, den Bundestag aufzufordern, den Diskriminierungsschutz im Grundgesetz (Art. 3) um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern.
Damit schlossen sich wichtige CDU-Spitzen einer alten Forderung der LSBT-Lobby an, obwohl die Auswirkungen katastrophal wären: Der Begriff „sexuelle Identität“ ist beliebig interpretierbar. Auch Menschen mit Neigungen, deren Ausübung strafbar ist, z.B. Pädophilie, Zoophilie oder Inzest, könnten auf dieser Basis besondere Rechte einklagen.
Jetzt muss der Bundestag über den Entwurf des Bundesrates debattieren. Einen Termin für die erste Lesung gibt es bisher noch nicht. Die Grünen haben jedoch derweil bereits vorgelegt und einen gleichlautenden Entwurf in den Bundestag eingebracht, über den schon debattiert wurde und der nun in den Ausschüssen ist. Das Verfahren kann jederzeit weitergehen und damit akut werden.
420 Stimmen im Bundestag werden benötigt
Die Situation erinnert stark an den Versuch in der vorletzten Legislaturperiode, die „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch damals sind weite Teile der Union plötzlich eingeknickt und auf einen Linkskurs eingeschwenkt.
Mit vereinten Kräften ist es uns damals gelungen, diesen folgenschweren Eingriff ins Grundgesetz zu verhindern. Das muß uns auch diesmal gelingen!
Für eine Grundgesetzänderung ist nämlich eine Zweidrittelmehrheit (420 Stimmen) im Bundestag nötig, was auch diesmal schwierig werden dürfte. Denn SPD, Grüne und Linke müssten auch mindestens 151 von 208 CDU-/CSU-Abgeordneten überzeugen.
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Unsere Aufgabe lautet daher, möglichst viele Abgeordnete der Union zu überzeugen, diese Grundgesetzänderung abzulehnen. Dafür haben wir im ersten Schritt das neue Faltblatt „‘Sexuelle Identität‘ gehört nicht ins Grundgesetz!“ entwickelt.
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