Grüne erhöhen Druck beim Thema „Kinderrechte“ – Gesetzesentwurf vorgelegt

Vergangene Woche haben die Grünen Ihren Gesetzesentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz vorgelegt. Eines steht fest: Diesmal gehen sie geschickter vor als bei ihren ersten beiden Gesetzesentwürfen 2012 und 2015, aber kein bisschen harmloser.

Der grüne Gesetzesentwurf sieht eine fundamentale Änderung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor. Demnach sollen die Kinder dem Schutz von Ehe und Familie vorgeordnet werden: „Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Weitere Änderungen betreffen Absatz 2 und 5. Zusätzlich fordern die Grünen einen Absatz 4a mit folgendem Wortlaut: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.“ Am Donnerstag (6. Juni) soll der Vorschlag im Bundestag debattiert werden.

Was zunächst vielleicht gut klingen mag, entpuppt sich als böse Falle. Denn mit der Grundgesetzänderung sinkt die Schwelle für staatliche Eingriffe in die Familie drastisch. Viel schneller und einfacher können damit bestimmte Entscheidungen gerechtfertigt werden, die nur angeblich dem Kind dienen, in Wirklichkeit aber bestimmte politische Ideologien durchsetzen sollen. Aber genau darum scheint es den Grünen mit ihrem Gesetzesentwurf zu gehen. So bedauerte die Sprecherin der Grünen für Kinder- und Familienpolitik, Katja Dörner, gegenüber dem ZDF, dass „der Staat bisher leider nicht ausreichend verpflichtet“ sei, die Rechte der Kinder wahrzunehmen.

Bereits heute maßt sich der Staat immer häufiger an, primär über Erziehung und Belange der Kinder zu entscheiden anstelle der dafür von Natur aus verantwortlichen Eltern. Mit dem Gesetzentwurf der Grünen hätten die Behörden und Gerichte dramatisch größere Möglichkeiten in der Hand, das Elternrecht zu verdrängen. De facto würde das Elternrecht zu einem unwirksamen Anhängsel – gerade noch gut genug, um als Feigenblatt einer pseudo-freiheitlichen Rechtsordnung zu dienen.

Diese Gefahr sehen auch viele namhafte Verfassungsrechtler. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sieht hier einen regelrechten „Hype um die Kinderrechte“. Damit, so Kirchhof „schießt die Politik über das Ziel hinaus. Kindeswohl zu fördern steht doch bereits in der Verfassung: Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz enthält die Elternverpflichtung auf das Wohl der Kinder. Das hat sich bewährt, da sollte man nichts ändern. Es geht schließlich immer um die Frage nach dem Mehrwert eines Zusatzes.“ Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, lehnt die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz ebenfalls ab.

Wehren wir uns dagegen! Dazu haben wir für Sie die fünf wichtigsten Argumente gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz kurz zusammengefasst. Bitte unterstützen Sie unsere Aktion gegen die Aufnahme gesonderter „Kinderrechte“ ins Grundgesetz: Teilen Sie die Argumente mit Ihren Freunden und Bekannten, sprechen Sie in Ihrem Freundeskreis, in Ihrer Gemeinde darüber und überzeugen Sie Ihren Abgeordneten, bei einer Abstimmung im Bundestag gegen eine Aufnahme zu stimmen.

Diese Änderung des Grundgesetzes zur Elternentrechtung darf unter keinen Umständen gelingen!