Jetzt müssen die Abgeordneten Farbe bekennen: Am kommenden Donnerstag, den 15. April, wird der Bundestag zum zweiten Mal über den „Kinderrechte“-Gesetzentwurf der Grünen debattieren und anschließend darüber abstimmen. Das erste Mal in dieser Legislaturperiode müssen die Abgeordneten eine Entscheidung zu den „Kinderrechten“ fällen.
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In der gleichen Bundestagssitzung wird außerdem erstmalig über den „Kinderrechte“-Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert. Anschließend wird der Regierungsentwurf in den Ausschüssen beraten und möglicherweise verändert werden und dann vielleicht schon im Mai zur Abstimmung kommen.
Der Entwurf der Bundesregierung erscheint harmloser als der der Grünen, aber das macht ihn umso gefährlicher: Indem man beteuert, die „Erstverantwortung der Eltern“ bleibe „unberührt“, will man die zahlreichen Bürger ruhigstellen, deren kritische E-Mails und Anrufe in den letzten Monaten die Abgeordnetenbüros geflutet haben.
Aber im Einklang mit den Rechtsgutachten müssen wir immer wieder daran erinnern: Die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zieht zwangsläufig eine veränderte Rechtsprechung nach sich – zum Nachteil der Eltern und damit auch der Kinder. Dies gilt für den angeblich weniger gefährlichen Entwurf der Regierung genauso wie für den extremen Entwurf der Grünen.
Unsere dringende Botschaft an die Bundestagsabgeordneten muss daher erneut lauten: Keine „Kinderrechte“ ins Grundgesetz – egal, in welcher Form und in welchem Artikel!
Bitte werden Sie nochmals aktiv: Wir haben einen kurzen Text entworfen, den Sie kopieren und per E-Mail an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises schicken können. Natürlich können Sie stattdessen auch etwas Eigenes formulieren. Fordern Sie die MdBs damit auf, sowohl am Donnerstag gegen den Grünen-Entwurf zu stimmen als auch den Regierungsentwurf zurückzuweisen.
Ihre Abgeordneten und deren Kontaktdaten finden Sie ganz einfach in der Tabelle, die das DemoFürAlle-Team für Sie zusammengestellt hat.