Die „Queer-AG“ der SPD im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg will 7jährigen Kindern den Geschlechtswechsel ermöglichen und fordert eine Ausweitung des „Selbstbestimmungsgesetzes“. Die Kinder sollen dabei betreut werden, ihre eigenen Eltern zu verklagen, falls diese sich gegen die Geschlechtsänderung ihres Kindes wehren.
Das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ geht Teilen der SPD nicht weit genug. Nicht nur 14Jährige, sondern bereits Kinder im Alter von sieben Jahren sollen ihren Geschlechtseintrag ändern können – und das gegen den Willen ihrer Eltern und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten. Der Antrag „Trans*liberation now“ richtet sich an den Bundesparteitag der SPD und stammt von der Arbeitsgemeinschaft „Queer“ der SPD im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Selten offenbart sich totalitäres Denken so klar wie im Antrag der Queer-SPD. Eltern sollen ihr im Grundgesetz garantiertes Sorgerecht verlieren und Gerichte nicht mehr ergebnisoffen entscheiden: „Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist“, heißt es im Antrag, und weiter: „Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen.“ Falls die Eltern „auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen“, soll das Standesamt von sich aus das Familiengericht einschalten.
„Ohne Sorgen“ gegen die Eltern klagen
Die „Verfahrensbetreuer*innen“ sollen im Sinne der akuten Identitätsverwirrung des Kindes entscheiden. Dieser trans-affirmative Ansatz hat bereits dafür gesorgt, dass tausende Jugendliche in ihrer Psychose bestätigt und umoperiert wurden. Viele von ihnen bereuen diesen Schritt später. Auf die inzwischen geschlossene Londoner Gender-Klinik Tavistock rollt deshalb eine immense Klagewelle zu. Bisher ging es wohlgemerkt um Teenager und um Pubertierende, die bereits im Alter von zehn bis zwölf Jahren mit Pubertätsblockern behandelt wurden. Jetzt drohen jedoch Kinder ab sieben Jahren in die Fänge von Trans-Aktivisten zu geraten, wenn sie aus einem seelischen Konflikt oder auch nur aus einer kindlichen Laune heraus behaupten, sie fühlen sich im falschen Körper geboren.
Was indoktrinierten, manipulierten und ganztagsbeschulten Kindern bevorsteht, wenn die sogenannten Kinderrechte eingeführt werden, hat die SPD in ihrem Papier eindrucksvoll dargelegt:
Falls ihre Eltern dem Wunsch nicht zustimmen, sollten Minderjährige keine Sorge haben müssen, die eigenen Eltern verklagen zu müssen. Daher wollen wir, dass das Standesamt selbst das Familiengericht einschaltet. Vorherige Schulungen von richterlichem Personal, eine mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraute Verfahrensbetreuung sowie ein umfassendes Beratungsangebot sollen den Schutz des Kindes sicherstellen.
Krankenkassen sollen Kosten tragen
Ein Kind, das in die Mühle dieses „umfassenden Beratungsangebots“ gerät, hat kaum eine echte Chance dem Operationstisch zu entkommen. Seinen Eltern bleibt nur die Möglichkeit, zu schweigen und zu ertragen, wenn sie nicht wegen häuslicher Gewalt verklagt werden wollen – wie im Fall eines kanadischen Vaters, der die Geschlechtsumwandlung seiner vierzehnjährigen Tochter nicht akzeptieren wollte.
Die Beteuerung der Queer-SPD, das „Selbstbestimmungsgesetz“ habe „nichts mit medizinischen Maßnahmen zu tun“, ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Denn schon im nächsten Satz fordern die Autoren die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Alle bisherigen Erfahrungen im Zuge des Trans-Hypes weisen darauf hin, dass die amtliche Bestätigung des Wunschgeschlechts in aller Regel auch irreversible, medizinische Maßnahmen nach sich zieht.
Früher Pädovertreter heute Trans-Aktivist?
Manch ein Mediziner, wie die Psychiaterin Sybille Winter, die die Gender-Sprechstunde in der Berliner Charité leitet, gibt offen zu, dass sie die Geschlechtsdysphorie ihrer jungen Patienten nicht einmal im Ansatz hinterfragen. Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ wird sich diese Situation noch zuspitzen: Denn selbst wenn der behandelnde Arzt Bedenken haben sollte, ein verwirrtes Kind einer Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, bleibt ihm kaum etwas anderes übrig, wenn der geänderte Ausweis Fakten geschaffen hat und ihm das Familiengericht freundlich, aber bestimmt die Richtung vorgibt.
Laut Information der Bild ist der Schriftführer der Queer-SPD Tempelhof-Schöneberg der Pädophilieforscher Rüdiger Lautmann. Der 86-jährige Soziologe hat 1994 das Buch „Die Lust am Kind“ veröffentlicht, nach Ansicht des Spiegels ein „Pädophilie verherrlichendes Buch“. Er habe lediglich versucht, pädophile Täter zu verstehen, verteidigte sich Lautmann damals. Doch in den 1980er Jahren setzte er sich als politischer Berater dafür ein, sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren nicht mehr unter Strafe zu stellen. Politikern der FDP erklärte der Jurist, über pädophile Sexualbeziehungen bestünden „falsche Vorstellungen“.
Lautmann stand zudem in engem Kontakt mit dem umstrittenen Sexualwissenschaftler Helmut Kentler, der im Rahmen eines „Resozialisierungs-Experiments“, dem sog. Kentler-Experiment, Pflegekinder bei pädosexuellen Männern unterbrachte. Es überrascht nicht, von welchem Geist die Trans-Szene durchsetzt ist, die Eltern entmachten und Kinder zerstören will.