Das Landratsamt Dachau hat einem 14-jährigen Gymnasiasten Anfang August einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro zugestellt, weil dieser sich geweigert hatte, an einem LSBT-Workshop in seiner achten Klasse teilzunehmen. Wie Apollo News exklusiv berichtet, fand der queere Workshop zu den Themen „Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität“ am 10. Juli an einem Gymnasium nördlich von München statt.
Die Eltern des Jungen verweigerten dessen Teilnahme, obwohl der Kurs laut Schulleitung eine Pflichtveranstaltung war. Dieser Fall zeigt, wie queere Ideologie von den Schulen durchgesetzt wird, und wie sich Eltern Schritt für Schritt wehren können.
Der für den Workshop „Diversity@school“ verantwortliche Verein „diversity München“ wird von der Landeshauptstadt München gefördert. Er beschreibt sich als Bayerns „einzige Queere Jugendorganisation mit Jugendzentrum und Jugendcafé“ und richtet sich unter anderem an „junge trans* und nichtbinäre Menschen“ sowie an „solche, die ihre Geschlechtsidentität hinterfragen“.
Der Verein stellt auch politische Forderungen, zum Beispiel: In der Geburtsurkunde soll nicht mehr von „Mutter“ und „Vater“ die Rede sein, sondern von „zwei Eltern(teilen)“. Maßnahmen gegen „strukturelle Benachteiligungen von queeren Personen“ sollen ergriffen werden. „Queere Themen“ sollen im Lehrplan fächerübergreifend verankert werden. Die von Schülern selbst gewählten Namen sollen auf schulischen Dokumenten wie Zeugnissen verwendet werden.
„Akzeptanz gegenüber queeren Identitäten“
„Diversity München“ formuliert als pädagogisches Ziel für seine Schul-Workshops: „Queere Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre“ sollen Schüler über „Akzeptanz gegenüber queeren Identitäten“ informieren, über Klischees und Stereotype berichten und Berührungsängste abbauen. So auch in Dachau. Eine Person mit Bart aber sonst weiblichem Erscheinungsbild hatte laut Aussage anderer Eltern den Kindern aus ihrem Leben erzählt und über Diskriminierungserfahrungen berichtet.
Ein Elternpaar ahnte wohl, was da ablaufen würde. Sie wollten private Details aus einer queeren Biografie nicht vor ihrem Kind ausgebreitet wissen und teilten der Schule in einer E-Mail mit, dass ihr Sohn nicht an dem Workshop teilnehmen werde. Das Schreiben liegt Apollo News vor:
Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte.
Der Schulleiter hingegen berief sich in seiner Antwort auf Vorgaben aus dem bayerischen Gymnasiallehrplan der achten Klasse. Demnach seien Themen wie Geschlechtsidentität, Geschlechterrollen und sexuelle Orientierung zu behandeln. Der Workshop verfolge zudem keine politische oder weltanschauliche Indoktrination und gelte als Pflichtveranstaltung.
DemoFürAlle-Intervention von 2016 festigt heute das Erziehungsrecht der Eltern
Die Eltern, offenkundig gut beraten oder juristisch versiert, forderten den Schulleiter daraufhin in einem weiteren Schreiben auf, zu bestätigen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz externer Partner im Unterricht sichergestellt würden. Der Passus, auf den sich die Eltern berufen, geht auf eine erfolgreiche Intervention von DemoFürAlle zurück:
Die derzeit gültigen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen sind seit Dezember 2016 in Kraft. Damals hatte DemoFürAlle massiv gegen einen vorläufigen Entwurf dieser Richtlinie protestiert. Diese frühere Fassung sah nämlich vor, „die Themenkomplexe ‚sexuelle Orientierung‘ und ‚sexuelle Identität‘ angemessen“ in den Unterricht zu verankern.
Eine Delegation von DemoFürAlle legte daraufhin dem damaligen bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle etliche Kritikpunkte in einem Gespräch im Kultusministerium in München ausführlich dar. Mit Erfolg: In den überarbeiteten Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung wurden zentrale Punkte aus dem DemoFürAlle-Forderungskatalog übernommen. Hervorzuheben ist hier vor allem, dass eine Lehrkraft anwesend sein muss, wenn externe LSBT-Gruppen in die Schulen geholt werden. Das ist relevant, denn bundesweit drängen queere Lobbygruppen darauf, ihre sexualisierenden Kurse ohne einen anwesenden Lehrer durchführen zu können. In Bayern ist das dank der Initiative von DemoFürAlle seither nicht mehr ohne Weiteres möglich. Zum Entsetzen der LSBT-Lobby wurden die Richtlinien hinsichtlich der „sexuellen Vielfalt“ damals deutlich entschärft, während die Interessen der Eltern und der Kinder höher veranschlagt wurden.
Auf dieser für sie günstigen juristischen Grundlage stellten die Eltern aus Dachau einige Fragen und kündigten für den Fall einer unzureichenden Beantwortung die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an.
Das fragten die Eltern den Schulleiter: Ist während der gesamten Veranstaltung ein namentlich benannter Lehrer anwesend? Achtet er auf die Einhaltung des Überwältigungsverbots? Stellt er sicher, dass keine Position als moralisch überlegen dargestellt wird? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Verein „diversity München“ als externer Partner ausgewählt? War das Schulforum an der Planung des Workshops beteiligt? (Schulforum: In Bayern gesetzlich verankertes Gremium aus Schulleiter, drei Lehrkräften, Mitgliedern des Elternbeirats und Schülervertretern.)
Außerdem forderten die Eltern, dass ihnen „die konkret verwendeten Materialien und Methoden des Vereins vor der Veranstaltung vollständig zur Verfügung“ gestellt werden.
Es braucht Eltern, die sich wehren
Erst einen Tag vor dem Workshop habe laut Apollo News die Schulleitung einen Teil der Fragen beantwortet: Ein Lehrer sei während der Veranstaltung anwesend. Die Einhaltung des Überwältigungsverbots sei „selbstverständlich“ Vorgabe, um den Workshop durchführen zu können. In dessen Planung sei der Elternbeirat einbezogen worden.
Die weiteren Fragen blieben unbeantwortet. Die verwendeten Materialien des Vereins erhielten die Eltern ebenfalls nicht, woraufhin sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichten. Unterdessen meldete die Schule das unentschuldigte Fehlen des Schülers dem zuständigen Landratsamt Dachau, das ein Bußgeldverfahren gegen ihn einleitete. Wie Welt berichtet, erging am 6. August der Bußgeldbescheid gegen den Schüler, in dem eine Geldbuße von 50 Euro zusätzlich Verfahrens- und Postkosten festgesetzt wurde. Die Bußgeldforderung des Landratsamts richtet sich direkt an den Schüler, da dieser bereits 14 Jahre alt ist.
Elternaktion befähigt zur Gegenwehr
Seit Jahren sorgt die Initiative Elternaktion von DemoFürAlle dafür, dass bundesweit Eltern über ihre Rechte hinsichtlich der Sexualerziehung an Schulen informiert sind. Detaillierte Informationen zur Rechtslage der jeweiligen Bundesländer befähigen Eltern dazu, solche Sexualisierungskurse an den Schulen ihrer Kinder nicht länger als gegeben hinzunehmen. Immer mehr Erziehungsberechtigte setzten sich frühzeitig zur Wehr, weil sie verstehen: Hinter den positiven Phrasen verbergen sich ideologische Motive und die schädlichen Methoden einer übergriffigen Sexualpädagogik.
Auch das Elternpaar aus Dachau hatte die mit dem Besuch queerer Lobbyisten einhergehenden Gefahren auf dem Schirm, als sie zwei Wochen vor Workshop-Beginn in einem Elternbrief über die Veranstaltung informiert wurden. Ihnen war klar, was es bedeutet, wenn queere Aktivisten den „Austausch auf Augenhöhe“ mit den Schülern anstreben.
Die Eltern waren bereit sich zu wehren. Zudem fühlten sie sich nicht auf verlorenem Posten, sondern sie wussten um das öffentliche Interesse an solchen queeren Indoktrinationsversuchen. Sie sorgten dafür, dass der Fall in die Medien kam. Wenn das entschiedene Handeln dieses Elternpaares Schule macht, stehen die Chancen nicht schlecht, die verstörenden Workshops der queeren Lobby an Schulen künftig zu verhindern.
Das Gesetz ist auf der Seite der Eltern
Der Fall in Dachau zeigt exemplarisch, wie sich Schulen von den ursprünglichen Maßgaben der schulischen Sexualerziehung, wie sie der bayerische Gesetzgeber formuliert hat, immer weiter entfernen. Mit der Einladung von „diversity München“ an sein Gymnasium und mit seinem Verhalten gegenüber dem Schüler und dessen Eltern missachtet der Schulleiter gleich mehrere Gesetze und Richtlinien. Der Freistaat Bayern priorisiert nämlich das Erziehungsrecht der Eltern – ausdrücklich auch hinsichtlich der Sexualerziehung.
Schon bevor die Schulrichtlinien greifen, unterstützt die bayerische Landesverfassung die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts. So heißt es: „In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag“ (Artikel 126, Abs. 2, Satz 3).
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) konkretisiert das noch einmal ausdrücklich, denn in Artikel 1 Abs. (2) zum „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ erklärt der Gesetzgeber: „Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.“ Damit dem auch so ist, wird hier in Artikel 2 explizit die vertrauensvolle und offenen Kommunikation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten betont.
Artikel 48 wiederum geht detailliert auf die „Familien- und Sexualerziehung“ ein und erwähnt bereits in Abs. (1) Satz 2 die besondere Bedeutung von Ehe und Familie: „Sie ist als altersgemäße Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie.“ Besonders relevant ist dabei der Einbezug der Eltern, den das Gesetz in Artikel 48, Abs. (3) hervorhebt: „Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen.“
Schulrichtlinien vertiefen rechtliche Grundsätze zur Sexualerziehung
In Bezug auf die Schulrichtlinien und die Gesetzgebung formuliert die laut Webseite des Kultusministeriums dafür zuständige Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen (ALP) vertiefende Grundsätze zur Sexualerziehung. Anhand dieser Grundsätze wird das Fehlverhalten der Schulleitung in Dachau deutlich:
So schreibt die ALP: „Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern, das Erziehungsrecht des Staates und das Persönlichkeitsrecht der Schülerinnen und Schüler bilden das Dreieck einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.“ Für den Fall in Dachau kann von einem „Dreieck“ keine Rede mehr sein. Das Erziehungsrecht der Eltern und das Persönlichkeitsrecht des Schülers wurden missachtet.
Auch inhaltlich widerspricht der Workshop den Vorstellungen der ALP grundsätzlich. Diese betont nämlich: „Die Schule vermittelt ein Bild der Sexualität, das sich auf die Werte stützt, die in der Breite der Gesellschaft anerkannt und in der Verfassung festgeschrieben sind.“ Beides trifft auf queeres sexuelles Verhalten nicht zu. Auch folgender Absatz aus den ALP-Grundsätzen zeigt, dass es zwischen dem Menschenbild und den Erziehungszielen von „diversity München“ und jenen der bayerischen Schul-Richtlinien keine Schnittmenge gibt:
Die Familien- und Sexualerziehung hat ihre Grundlage in einem Menschenbild, das durch das Christentum und die Aufklärung geprägt ist. Sie orientiert sich an den allgemeinen Bildungszielen und der Achtung vor der persönlichen Würde des Menschen, der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, der besonderen Förderung von Ehe und Familie unter Einbeziehung von Lebenspartnerschaften sowie des Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ziel ist es, den körperlichen, geistigen und seelischen Reifungsprozess zu begleiten.
Blackbox: „interaktiven Methoden“
Bleibt die Frage: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage also soll der 14-jährige Schüler ein Bußgeld für sein Fernbleiben von einem queeren Workshop zahlen, der weder den gesetzlichen Vorgaben zur Sexualerziehung entspricht, noch dem Erziehungsrecht der Eltern Rechnung trägt? Laut Welt argumentiert das Landratsamt so: Der Schüler habe nicht nur beim Workshop in Schulstunde fünf und sechs gefehlt, sondern auch in den vier Schulstunden zuvor.
Das klingt nun so, als habe das Bußgeld gar nichts mehr mit dem Fernbleiben vom Workshop zu tun. Auch „diversity München“ reagiert relativierend auf die Beschwerde der Eltern, die Workshop-Materials nicht erhalten zu haben. Gegenüber Welt erklärte der Verein, der einen „Peer-to-Peer-Ansatz“ verfolgt, man arbeite grundsätzlich ohne Präsentationen und Arbeitsblätter. Stattdessen nutze man „interaktive Methoden“, die das Gespräch und den „Austausch auf Augenhöhe“ mit den Schülern in den Vordergrund stellten. Genau diese „interaktiven Methoden“ sind für Schulen und Eltern eine Blackbox. Oftmals fallen in diesen Bereich sexualisierende Spiele, Übungen und Gespräche im Stuhlkreis, die darauf abzielen, die Schamgrenzen der Schüler zu überwinden.
Elternaktion unterstützt Sie in jedem Bundesland
Sollen Sie im Zusammenhang mit der Sexualerziehung in Schule oder Kita Ihres Kindes Fragen oder Schwierigkeiten haben, informieren Sie sich gerne auf den Seiten der Elternaktion – unabhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Kind die Schule oder Kita besucht. Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung in einem konkreten Anliegen, wenden Sie sich bitte direkt an Elternaktion.
In der heutigen Situation kann es notwendig werden, dass Sie als als Eltern aktiv um ihr Recht und das Ihrer Kinder kämpfen müssen. Dabei möchten wir Sie sehr gerne unterstützen!
