Das SBGG, die Medien und eine „Polizistin“

Ein biologisch männlicher Polizist mit weiblichem Vornamen im Ausweis steht wegen der Vergewaltigung eines Mädchens sowie wegen Kinder- und Tierpornographie vor Gericht. Viele Medien machen daraus eine „Polizistin“. Der Fall zeigt, warum das Selbstbestimmungsgesetz endlich weg muss.

Ein vergewaltigtes Mädchen, fast 2.000 kinderpornografische Dateien und Videos vom sexuellen Missbrauch eines Hundes: Vor dem Landgericht Traunstein steht derzeit ein 55-jähriger inzwischen suspendierter Polizist. Der Angeklagte wurde als Mann geboren, war früher bei der GSG-9 und soll auch in Afghanistan eingesetzt gewesen sein. Heute lebt er als Frau und besitzt einen Ausweis mit weiblichem Vornamen. 

Vorgeworfen wird ihm unter anderem, im August 2025 die minderjährige Tochter einer Freundin vergewaltigt zu haben. Bei den Ermittlungen wurden zudem 1.977 kinderpornographische Bilder gefunden. Einige der abgebildeten Kinder sollen erst etwa drei Jahre alt gewesen sein. Zudem entdeckten die Ermittler Videos vom sexuellen Missbrauch eines Hundes, an dem zwei weitere Sexualpartner beteiligt gewesen sein sollen. Zum Tatzeitpunkt soll er noch seinen Penis gehabt haben. Ob der Angeklagte inzwischen eine Geschlechtsoperation durchführen ließ oder geplant hat, ist nicht bekannt.

Aus einem Mann wird eine „Polizistin“ 

Bemerkenswert ist, wie große Medien über den Fall berichten. Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Polizistin soll 14-Jährige vergewaltigt haben“. Die Bild schreibt: „Polizistin gesteht furchtbare Tat“. Auch dpa-Berichte, die von zahlreichen Medien übernommen wurden, sprechen durchgehend von einer „Polizistin“. Gleichzeitig ist öffentlich bekannt, dass der Angeklagte männlich geboren wurde und heute als Transfrau lebt. 

Wer in einer solchen Schlagzeile ausschließlich von einer „Polizistin“ spricht, erzeugt beim Leser ein ziemlich eindeutiges Bild: Eine Frau habe ein Mädchen vergewaltigt. Das ist mindestens eine irreführende Darstellung. Dabei zwingt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die Medien keineswegs zu dieser Wortwahl. Sein Offenbarungsverbot schützt zwar grundsätzlich frühere Geschlechtseinträge und Vornamen; eine bußgeldbewehrte Verletzung setzt jedoch Schädigungsabsicht voraus, zudem sieht das Gesetz Ausnahmen vor, z.B. wenn das biologische Geschlecht von öffentlichem Interesse ist. 

Täterschutz und weitere Gefahren 

Umso bemerkenswerter ist der vorauseilende Gehorsam vieler Redaktionen, die selbst bei einem schweren Sexualdelikt der Geschlechterlüge aufsitzen und diese Farce mitspielen. Die Frauenrechtlerin Rona Duwe bringt es in einem Beitrag auf X auf den Punkt: „Es ist – nach dem Verständnis von Trans- und Queeraktivisten – trans- und queerfeindlich, den Täter als Mann zu bezeichnen und ihn zu zeigen. […] Stattdessen kämpft man dafür, dass diese Täter als Frau angesprochen werden und im Gefängnis Sonderbehandlungen erhalten. […] Ich würde es als Täterschutz bezeichnen.“ 

Derzeit ist der Angeklagte noch im Männergefängnis der JVA München untergebracht. Sollte der 55-Jährige auf seine weibliche Identität und eine Haftunterbringung im Frauengefängnis pochen, sind dem Gericht wegen des SBGG die Hände gebunden. Medien, die konsequent das biologische Geschlecht des Täters verschweigen, erzeugen zusätzlich Druck auf die Richter, zumal es nicht der erste Fall dieser Art wäre (DemoFürAlle berichtete hier und hier). Frauen im Strafvollzug würden dann ausgerechnet mit einem wegen Vergewaltigung verurteilten männlichen Straftäter zusammen ihren Haftalltag bestreiten mit allen denkbaren Folgen. 

Vom Abschaffungsversprechen zur ausstehenden Evaluation 

Mit der Einführung des SBGG wurden genau solche Konfliktlagen deutlich verschärft. Denn wo der rechtliche Geschlechtseintrag von der biologischen Realität entkoppelt wird, entstehen Missbrauchsmöglichkeiten. Genau davor hat DemoFürAlle von Anfang an gewarnt. CDU und CSU hatten im Bundestagswahlkampf 2025 noch ausdrücklich angekündigt: „Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab.“ Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde daraus eine Evaluation des Gesetzes bis spätestens zum 31. Juli 2026, u.a. mit einem besonderen Fokus auf den „wirksamen Schutz von Frauen“.

Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Ein öffentlich zugänglicher Abschlussbericht liegt bislang nicht vor. Stattdessen weist die mit den Forschungsgrundlagen beauftragte InterVal GmbH für ihr Projekt mittlerweile eine Laufzeit von 2026 bis 2029 aus. Diese Zeit haben wir nicht. Das Selbstbestimmungsgesetz muss jetzt weg, bevor noch weitere furchtbare Tatsachen geschaffen werden können!

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